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Eingetragene Wort Bild Marke. "Partner Programm"

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Airport1
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Beitrag von Airport1 » 11.05.2005, 17:22

"Die Senation" (Zitat)

Eingetragene Wort Bild Marke. "Partner Programm"
https://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vi ... 7515199075

Erkennt ihr nicht auch in der Urkunde das Abbild von Papst Paul II. ;-) ?
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Beitrag von netforge » 11.05.2005, 17:26

da gibt es ja echt leute die drauf reinfallen und über 5000 euro bieten

Pompom
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Beitrag von Pompom » 11.05.2005, 17:32

Ist doch super, auch wenn es nur eine Bildmarke ist, füllt es dem lieben Mario D. die Taschen.

PS: Gibt es Probleme mit den Dialern ?

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Beitrag von Airport1 » 11.05.2005, 17:38

Schaut mal ins Profil von diesem ominoesen Mitbieter 1008...
da ist schon mal ein "Deal" mit M.D. gelaufen, am 06.08.04,
scheint wohl nur zum Hochbieten verwendet zu werden ;-)
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Beitrag von firestarter » 11.05.2005, 17:45

Naja dann lassen wir MD mal den Spass :wink: Ich gönne ihm das Geld - wer so dumm ist das zu kaufen ist selber schuld.

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Beitrag von netforge » 11.05.2005, 19:47

das ist der hammer:
Das bedeutet nichts anderes, als dass zukünftig niemand anderer als Sie das Recht hat, mit dem Top Wort "Partner Programm" Werbung zu machen, es zu nutzen oder überhaupt zu verwenden, ohne Ihnen dafür Lizenzgebühren zu zahlen deren Höhe sie bestimmen können!
mal sehen ob nach der versteigerung der neue besitzer auf die idee kommt "lizenzgebühren" zu nehmen bzw. andere leute, die "Partner Programm" nutzen, abzumahnen :)

Airport1
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Beitrag von Airport1 » 11.05.2005, 20:29

Ist ja nur ne Bildmarke, wird also schwierig zu realisieren zu sein.

Andererseits wer mit dem Hintergrund die Marke haben moechte um danach im grossen Stil abzumahnen (wobei das kaum klappen duerfte, das aber der Kaeufer nicht weiss) dem wuensch ich das er auf die Auktion reinfaellt, denn solch Abmahnaktionen nur des schnellen Geldes wegen sind mir zutiefst zuwider...
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Beitrag von rechtlegal » 11.05.2005, 21:00

Wer so was kauft, ist selber schuld ...

@airport1
Vielleicht stellt er ja die Wort-Bild-Marke auf ne gefakte ebay-PR6-Domain. :lol:

RA Dr. Bahr
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Beitrag von RA Dr. Bahr » 11.05.2005, 21:21

Guten Abend!

Ganz wichtig bei der Diskussion - da wurde schon z.T. drauf hingewiesen - sind zwei Punkte:

1. Zum einen die Tatsache, dass es sich um eine Wort-Bild-Marke handelt. D.h. geschützt ist nicht der isolierte Text-Bestandteil, sondern lediglich die Kombination aus Text und Bild. Zwar kommt in der Rechtsprechung dem Text-Bestandeil eine gewisse prägende Bedeutung zu. Aber der BGH hat erst vor kurzem in einer Grundlagen-Entscheidung (BGH, Urt. 12.08.2004 - Az.: I ZB 1/04) klargestellt, dass Wort-Bild-Marken, die sich lediglich in der grafischenWiedergabe des Wortes erschöpfen, keinerlei Unterscheidungskraft haben und somit absoluter Quark sind.

2. Schutz genießt eine Marke nicht absolut und allgemein, sondern nur für den Bereich der eingetragenen Waren und Dienstleistungen. Das ist hier:
mit oder ohne Programmen und/oder Dateien versehene Bild- und/oder Toninformationsträger und/oder Datenträger aller Art, insbesondere Disketten einschließlich Videokassetten, Festplattenspeicher und Nur-Lese-Speicher (ROM), -RAM und Steckmodule, optische Speicher (ausgenommen belichtete oder unbelichtete Filme) einschließlich Compakt-Disk-ROM, DVD und -WROM; Maus-Pads; Druckereierzeugnisse auf den Gebieten der Netzwerktechniken einschließlich des Internet, der Computertechnik und der Computerprogramme insbesondere Bedienungs- und Benutzungsanleitungen, Formblätter, Arbeitsanleitungen, Bücher einschließlich Handbücher, Programmdokumentationen, schriftliches Begleitmaterial für Computerprogramme und Computer- und Videospiele; Eintrittskarten, Teilnahmekarten, Einladungskarten, Postkarten; Organisations- und betriebswirtschaftliche Beratung bei der Einführung und Anwendung von EDV-Anlagen, Software und Internet-Seiten; Marketing; Verteilen von Waren zu Werbezwecken Dritter; Verteilen von Werbemitteln; Werbung; Dienstleistungen zur Unterstützung der Geschäftsführung im Bereich Warenverkauf, nämlich Absatzförderung (Sale Promotion); Dienstleistungen auf dem Gebiet Handel, nämlich die Vermittlung von Verträgen über das Anschaffen und das Veräußern von Waren und Dienstleistungen auch über das Internet; Zahlungs- und Abrechnungssysteme für Dritte, nämlich Rechnungsabwicklung für elektronische Bestellsysteme; Betrieb von Online-Diensten, nämlich Sammeln von Nachrichten und Pressemeldungen; Betrieb eines Netzservers für Sammeln und Liefern von Daten, Nachrichten, Informationen innerhalb digitaler Netze; Übertragungs- und Vermittlungsdienste für Sprach-, Daten-, Videosignale, insbesondere in digitalen Netzen; Telekommunikation; Erstellen, Entwickeln, Verbessern und Anpassen von Datenverarbeitungsprogrammen und/oder Dateien (einschließlich Multimedia und Homepages) für Dritte; Vergabe von Lizenzen an Datenverarbeitungsprogrammen, Betrieb eines Netzservers für Dritte, nämlich Serveradministration und Datenspeicherung; Internet Werk- und Dienstleistungen, nämlich die Entwicklung, Gestaltung, Programmierung von Internet-Sites; Verwaltung und Verwertung von Urheberrechten; Verwertung gewerblicher Schutzrechte; Vergabe und Vermittlung von Lizenzen für Musik-, Film-, Videoproduktionen; Bereitstellung von Speicherplätzen für An- und/oder Verkaufsangebote in einem Datennetz; Sicherheitsberatung bei der Einführung und Anwendung von EDV-Anlagen, Software und Internet-Seiten, nämlich Sicherheitsberatung zum Schutz vor illegalen Netzwerkzugriffen; Betrieb von Online-Diensten, nämlich Speichern von Nachrichten und Pressemeldungen
Daher insgesamt: Die ganze Aufregung ist eher ein Sturm im Wasserglas. Mehr nicht. Eine solche Marke eignet sich kaum für irgendwelche Unterlassungsansprüche, da es ihr in den entscheidenden Bereichen (z.B. Affiliate) an der erforderlichen Unterscheidungskraft fehlt.

Alles Gute

Martin Bahr
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https://www.Dr-Bahr.com

manute
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Beitrag von manute » 11.05.2005, 21:55

danke für die aufklärung. die über 5000 euro sind wohl auch nicht ganz realistisch zustande gekommen.
bevor auch der dümmste mensch so einen betrag ausgibt, wird er wohl jemanden fragen, der sich auskennt. :)

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Beitrag von minivip » 12.05.2005, 03:08

waere natuerlich auch noch denkbar, dass der gute mario gar nicht die absicht hat marke und domain zu verkaufen ;-)
Unterhaltsames aus der Welt der Suchmaschinen findet ihr in meinem SOS SEO Blog.

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Beitrag von Airport1 » 12.05.2005, 12:01

Deswegen ersteigert er ja anscheinend die Marke + Domain selber mit seinem 1008... eBay Account, so sieht es jedenfalls aus - oder will da jemand nur den Preis hochtreiben? Nie ;-)
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Cura
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Beitrag von Cura » 13.05.2005, 16:30

Das hier dürfte 1 zu 1 auf Partnerprogamm übertragbar sein!

1. Die Anwendbarkeit von § 14 Abs. 2 Ziff. 2 MarkenG setzt voraus, dass die in Rede stehende Bezeichnung zur Unterscheidung von Waren und Dienstleistungen, also als Marke, benutzt wird. Eine rein beschreibende Angabe ist damit aus dem Anwendungsbereich des § 14 Abs. 2 Ziff. 2 von vorneherein ausgenommen.
2. Die Bezeichnung eines Hyperlinks als "Anwalt Suchservice" ist beschreibender Natur.
3. Die Verwendung des Metatags "Anwalt Suchservice" stellt keine markenmäßige Benutzung dar, sondern ist ebenfalls beschreibend.

>> Internetnutzer suchen nämlich nicht nach einem Angebot, das "Anwalt Suchservice" (hier: Partnerporgamm) heißt, sondern nach einem Angebot, das ein Anwaltsuchservice (hier: Partnerprogramm) ist. <<


4. Die Bezeichnung "Anwalt-Suchservice" (hier: Partnerprogramm) ist nicht kennzeichnungskräftig.

https://www.jurpc.de/rechtspr/20030098.htm

xerxes
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Beitrag von xerxes » 17.05.2005, 22:15

nabend,
habe mir mal erlaubt, diese auktion an ebay zu melden, kann ja wohl nicht sein, das der liebe "abmahn..:bad-words:" (hat der nicht noch ein laufendes verfahren wg. der ftp geschichte :-) hier seinen halbseidenen schacher betreibt... pfui!
mal gucken, wie es ausgeht, die kollegen einer grossen berliner tageszeitung freuen sich schon auf die nächste ebay-story... :lol:

gugelhüpf
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Beitrag von gugelhüpf » 29.05.2005, 19:36

der "käufer"

https://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.d ... d=henski89

wird bei so einer "auktion" eigentlich die gebühr an ebay fällig? 4% - macht rund 222 euro - teurer spass

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