Das neue Urheberrecht ist am 13. September in Kraft getreten. Das am 12. September im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Gesetz reagiert auf die technischen Entwicklungen und baut den Schutz des geistigen Eigentums aus.
Das neue Gesetz verbietet das so genannte «Knacken» oder Umgehen eines Kopierschutzes zum Beispiel auf Video-DVD oder Musik-CD, wie die Zeitschrift «Computerbild» in ihrer neuesten Ausgabe ausdrücklich hervorhebt. Dieses Verbot gelte auch für private Kopien, also Kopien für den eigenen Gebrauch oder den engsten Familien- oder Freundeskreis. Außerdem dürfen keine Privatkopien aus «offensichtlich illegalen Quellen» angefertigt werden. Damit sind vor allem Musiktauschbörsen im Internet gemeint.