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T-Online darf keine IP-Adressen speichern

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sean
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Beitrag von sean » 01.07.2005, 14:10

Das Amtsgericht Darmstadt hat die bisherige Praxis von T-Online, die IP-Adressen von Flatrate-Kunden 80 Tage lang zu speichern, für illegal erklärt.

https://www.spiegel.de/netzwelt/politik ... 66,00.html

Man beachte die Anspielung zum Ende des Artikels:
"T-Online dürfte mit großer Wahrscheinlichkeit in die nächste Instanz ziehen. Und falls das Unternehmen auch dort verliert, könnte der Bundestag ja immer noch die Gesetze anpassen, so dass die Speicherung für zulässig erklärt wird. "

:-)

sean

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unique
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Beitrag von unique » 01.07.2005, 15:40

Ich frage mich, warum denen das so wichtig ist, die IPs zu speichern... Ich sehe zumindest keinen Vorteil für T-Online darin !?

Aber Hut ab vor dem Kläger!

Garfield
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Beitrag von Garfield » 01.07.2005, 15:57

Wahrscheinlich werden dann ein paar Stellen, die Mitarbeiter aus höheren Positionen mit ihnen genehmen Personen besetzt haben, wegfallen, und deshalb gefällt es ihnen nicht.

Was sonst soll es für einen Sinn haben ?

Abakus Forengast
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Beitrag von Abakus Forengast » 01.07.2005, 16:00

Richtig - für T-Online sind die IPs eher unwichtig. Wichtig sind die IPs NUR für den Staat ..... für eventuell anfallende Straftaten.

Solange die IPs gespeichert werden, kann man mühelos herausfinden wer wann online war und welche Adresse (Name) sich hinter welcher IP verbirgt und das für die nächsten 80 Tage.

Und wie bei SEAN schon angemerkt ...... T-Online hat immer noch "spitzen" Kontakt zu Politik und Staat (oder besser gesagt - umgekehrt).

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