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Siehe: https://partnernet.amazon.de/gp/associa ... 49-0643241Der Partner ist nicht berechtigt, während einer Session, die über einen Link auf der eigenen Site eröffnet wurde, Produkte zu eigener Nutzung, zum Wiederverkauf oder zu sonstigen kommerziellen Zwecken zu erwerben. Dies beinhaltet auch Bestellungen für Kunden oder im Auftrag von Kunden oder Bestellungen von Produkten für Freunde, Angehörige oder Geschäftspartner. Wird hiergegen verstoßen, ist Amazon.de berechtigt, die Werbekostenerstattung einzubehalten und/oder diesen Vertrag zu kündigen.
Interessant. Hat noch jemand die gleiche oder gar gegenteilige Erfahrung gemacht?Jojo hat geschrieben:Erlaubt ist es nicht, soweit ich weis wird sowas normalerweise wieder aus den Auszahlungen getilgt. Ist bei mir allerdings noch nie passiert ...
Mag sein, aber amazon ist der einzige Online-Shop, von dem ich weiß, dass er defekte Produkte ohne irgendwelche Probleme zurücknimmt. Das habe ich - obwohl eigentlich selbstverständlich - bei noch keinem anderen Shop erlebt. Falls noch andere Shops gibt, die mir im Garantiefall mein Geld zurücküberweisen, den Betrag gutschreiben oder mir den gleichen Artikel zusenden, dann bitte einen Link posten.net(t)worker hat geschrieben:haste schon mal bei diversen Preissuchmaschinen nachgesehen, ob du den Drucker woanders nicht günstiger bekommst?
Naja, gerade deshalb kaufe ich Bücher nicht bei amazon.de, sondern bei bol.de, bücher.de, buch.de, bookzilla.de oder libri.de.net(t)worker hat geschrieben:Bei Amazon kauft man Bücher, da gibts ne Preisbindung, kosten also überall gleich