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Kralle
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Beitrag von Kralle » 19.08.2005, 11:10

Hallo zusammen,

ich habe eine Seite für einen Kunden aus einer etwas "heiklen" Branche (Immobilien-/Finanz-Bereich) erstellt, und möchte nun sichergehen, daß das Impressum sozusagen "wasserdicht" ist. Allerdings gibt's im Netz unzählige Seiten mit unterschiedlichen Angaben dazu, was denn nun wirklich rein gehört.

Anschrift, Tel., e-mail von Firma und Verantwortlichen sind drin. Gehört noch was rein? Hinweis auf Gesetze? Jemand Erfahrung aus dem Bereich?

Besten Dank für eure Zeit :D

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Anonymous

Beitrag von Anonymous » 19.08.2005, 11:33

https://www.sakowski.de/onl-r/onl-r36.html

die USt-Id muss auch mit rein, wenn eine vorhanden ist...

Kralle
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Beitrag von Kralle » 19.08.2005, 12:36

Super, vielen Dank! Sieht wohl so aus, als ob ich alles richtig gemacht habe 8)
net(t)worker hat geschrieben:die USt-Id muss auch mit rein, wenn eine vorhanden ist...
Hatte ich schon drin, aber danke!
Die Diensteanbieter müssen die Pflichtangaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und verfügbar halten. Das heißt, dass die Informationen an gut wahrnehmbarer Stelle und ohne langes Suchen und jederzeit auffindbar sein müssen (vgl. BT-Drucks. 14/6098, S. 21). Insbesondere dürfen sie nicht derart platziert werden, dass ein vorheriges Scrollen des Bildschirms erforderlich ist, um sie lesen zu können (Hoenike / Hülsdunk in MMR 2002, 415, 416; OLG München, Urteil v. 12.2.2004 - 29 U 4564/03). Auch eine bloße Erreichbarkeit über mehrere Schritte reicht nicht aus (LG Düsseldorf, Urteil vom 29.1.2003 - 34 O 188/02
Wie soll das denn in der Realtiät aussehen? Ein Impressum-Link im Header? Oder noch besser: möglichst wenig Content :lol:
Da kannste ja dann 95% aller Webseiten vor Gericht zerren :o
Außerhalb der neuen Mediengesetze sind auch "traditionelle" Gesetze des Handelsrechts bezüglich der korrekten Firmierung zu beachten. Ob Internet - Webseiten mit Geschäftsbriefen im Sinne des Handelsrechts gleichgesetzt werden müssen. ist umstritten. Jedenfalls kann es nicht schaden, die für Geschäftsbriefe geltenden gesetzlichen Erfordernisse zu erfüllen. Bei GmbHs erfordert § 35a GmbHG auf allen Geschäftsbriefen, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet sind, die Angabe der Rechtsform, des Sitzes der Gesellschaft und die Nummer, unter der die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist. Darüber hinaus ist die Angabe des oder der Geschäftsführer sowie ggf. des Vorsitzenden des Aufsichtsrats erforderlich. Ähnliche Vorschriften enthalten § 80 AktG für Aktiengesellschaften, § 125a HGB für offene Handelsgesellschaften und § 37a HGB für sonstige Kaufleute. Solche Informationen werden am besten im Impressum "verpackt".
Ist das dann nicht doppelt-gemoppelt? Naja, bis auf den HRG-Eintrag. Wobei ich den jetzt mal nicht verwendet hab.

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Beitrag von ovnn » 19.08.2005, 20:42

Damit ist gemeint das der Impressumslink auf jeder seite sein muß und ohne zu scrollen

so hab ich das zumindest verstanden

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Beitrag von Wirths Media » 19.08.2005, 22:06

Vielleicht hilft das ja nen bisschen

https://www.abakus-internet-marketing.d ... 12294.html

DcadNc3
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Beitrag von DcadNc3 » 20.08.2005, 10:05

bzgl. der erreichbarkeit gibt es meines wissen nach einige gerichtsurteile zu. wenn ich mich nicht ganz irre, reicht es sogar aus das impressum von jeder seite mit zwei klicks zu erreichen. z.b. könnte man so das impressum unter kontakt packen. ich halte es bei meinen projekten immer so, dass ich entweder im header oder im footer nen direkten link auf impressum, haftungsausschluss und datenschutzhinweise packe. die seiten sind immer unter kontakt verlinkt.

bei den inhalten ist es am einfachsten man schaut bei den ganz großen im impressum nach. die haben rechtsabteilungen, die sich mit dem thema beschäftigen und da richtig geld für ausgeben.

was ich immer reinpacke ist folgendes:
allgemeines

name der firma
anschrift der firma
telefon, fax, allgemeiner email kontakt

vorstand des aufsichtsrates, vorstände jeweils mit name und funktion

registergericht
hrb nummer
umsatzsteuer id


redaktion
name des verantwortlichen bei den firma
mit email und telefon

webmaster
name des verantworlichen mit adresse, email und telefon

hatte damit bisher keine probleme

Andreas69
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Beitrag von Andreas69 » 20.08.2005, 13:04

Kralle hat geschrieben: ich habe eine Seite für einen Kunden aus einer etwas "heiklen" Branche (Immobilien-/Finanz-Bereich) erstellt, und möchte nun sichergehen, daß das Impressum sozusagen "wasserdicht" ist. Allerdings gibt's im Netz unzählige Seiten mit unterschiedlichen Angaben dazu, was denn nun wirklich rein gehört.
Warst Du schon bei https://www.digi-info.de/de/netlaw/webi ... /index.php ?

liebe Grüße aus Wien

Andreas.
Zuletzt geändert von Andreas69 am 27.02.2006, 14:34, insgesamt 1-mal geändert.

chris123
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Beitrag von chris123 » 21.08.2005, 18:24

das mit dem scrollen kann ich mir nicht vorstellen.
wie DcadNc3 schon schreibt: man muss sich für sowas nur die seiten der "ganz großen" anschauen... :o

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