Die Tennengauer Gemeinde Adnet hat kein Recht auf die Internet-Adresse www.adnet.at. Das hat jetzt der Oberste Gerichtshof nach einem jahrelangen Rechtsstreit entschieden. Ein Gemeindebürger darf die Adresse jetzt verwenden.
Obwohl die Gemeinde mit ihrer Argumentation das Landesgericht in Salzburg und das Oberlandesgericht Linz überzeugen konnte, entschied der Oberste Gerichtshof anders. Der Betreiber der Website schade nicht dem Namensträger - deshalb könne er die Adresse behalten, argumentierten die Höchstrichter.
Die Entscheidung ist ein Präzedenzfall in der juristischen Fachwelt.
von salzburg.orf.at
