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Mit Bewerben kann ja schon die einfache Nennung gemeint sein. Da gibt es noch zahlreiche andere Fälle!Wie der aufgeklärte Leser sicherlich wissen wird, sind seit Ende 2003 Anwendungen sowie die Verbreitung, der Verkauf oder das Bewerben von Anwendungen, die Kopierschutzmechanismen umgehen können, illegal.
Spaßvogel, soll ich Dir mal paar Abmahnungen zeigen, die ich dafür gefangen habe ?man kann ganz legal den kopierschutz umgehen. das ist imho keine strafbewaehrte tat.
lass die anwaelte ruhig abmahnen.. du haftest erst, wenn du ueber en verstoss in kenntnis bist.