Ich würde mal vermuten (ich bin kein Anwalt) dass sowas in die gleiche Kategorie fällt, wie beim Einbinden einer Seite in das eigene Frameset. Da gibt es ja reichlich Urteile, die man sicher leichter ergooglen kann.
na ja, rechtliche konsequenzen brauchen wir nicht zu befürchten, da die eingebundene seite ebenfalls uns gehört ... mir geht es darum, ob sowas als hijacking abgestraft werden könnte
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