So wie sich das anhört, hast du ein redaktionelles Angebot. Ich bin kein Anwalt und kann daher nur meine subjektive Meinung hierzu kundtun. Verbindlich kann dich da ein Rechtsanwalt beraten.
Also meine Meinung: Wenn du eine Internetseite redaktionell betreust (also eigene Berichte schreibst, zu denen du auf anderen Seiten recherchierst), dann sollt bei dir das Presserecht greifen. Viel besser wird das hier erklärt:
https://tellerrand.typepad.com/tellerra ... n_int.html
Da geht es zwar um's Podcasting, ist aber prinzipiell medienrechtlich genauso bei Weblogs und "normalen" Webseiten. Den Beitrag (2 Teile) solltest du dir mal anhören. Danach sollte dir das meiste klar sein.
Wegen der Downloads kommt es schlicht darauf an, zu welchen Nutzungsbedingungen DU die Software heruntergeladen hast. Wenn es ausdrücklich erlaubt ist (z.B. meist bei Shareware) die Software auch selbst zum Download anzubieten, darfst du es natürlich machen. Wenn nichts dabeisteht, solltest du vorher den Urheber (also den Betreiber der Website, auf der das Original liegt) fragen, ob du es zum Download anbieten darfs.
Viele Anbieter mögen es nämlich nicht, wenn alte Versionen Ihrer Software irgendwo herumliegen. Daher ist es auch verständlich, wenn diese Leute den Download nur von den eigenen Servern erlauben. Spart dir am Ende ja auch Bandbreite.
Gruß
Marian