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To-Do Liste für Handhabung Steuern bei Adsense-Einahmen

Alles zum Thema Google Adsense.
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Treepwood
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Beitrag von Treepwood » 19.01.2006, 21:03

Hallo zusammen,

ich habe mich hier im Forum durch alle Threads, die etwas mit Adsense und der Versteuerung der Einnahmen zu tun haben, gelesen. Die interessanteste Zusammenfassung habe ich hier gefunden:
- Jeder Unternehmer hat in Deutschland eine Steuernummer

- Steuernummer ist etwas anderes als eine USt-ID

- USt-ID benötigen im Allgemeinen nur Unternehmer, die mit anderen Unternehmen in der EU Handel betreiben, d.h. irgendetwas liefern und sich liefern lassen

- Jeder Unternehmer muss auf umsatzsteuerpflichtige Erlöse Umsatzsteuer zahlen, es sei denn, er hat beantragt, Kleinunternehmer zu sein.

- Jeder Unternehmer (Privatperson) hat nur ein Umsatzsteuersignal, egal wie viele Einzelfirmen er hat, d.h. man kann viele kleine Firmen haben, wenn aber die steuerpflichtigen Umsätze aller Firmen über einen bestimmten Betrag gehen (ca. 17.000,- €), dann kann man kein Kleinunternehmer mehr sein

- Kleinunternehmer dürfen keine Rechnung mit Umsatzsteuer ausweisen und haben keinen Vorsteuerabzug aus ihren Kosten

- Es gibt nicht nur Rechnungen sondern auch Gutschriften. Bei einer Gutschrift (z.B. Google, PP usw.) stellt der der Unternehmer die "Rechnung" (Gutschrift) aus, der die Leistung empfängt, weil er den Überblick hat, wieviel derjenige zu bekommen hat

- online-Umsätze sind nicht immer "steuerfrei" (korrekterweise nicht steuerbar). Sie sind dann "steuerfrei", wenn es sich um eine Dienstleistung (Gegenteil Lieferung) handelt (z.B. Werbung) und diese Dienstleistung an einen anderen Unternehmer bewirkt wird, welcher seinen Betriebssitz im Ausland hat. Darüberhinaus muss es sich um eine Dienstleistung handeln, die im abschließend aufgezählten Katalog des § 3a IV UStG enthalten ist, wie z.B. Werbung.

- Weil ihr an Google eine Dienstleistung i.S.d. § 3a IV UStG erbringt und Google im Ausland sitzt sind diese Umsätze nicht steuerbar, was die Umsatzsteuer angeht, also umgangssprachlich "steuerfrei". Es handelt sich dennoch um Einnahmen i.S.d. Einkommensteuergesetzes.

- Online-Umsätze mit Waren, welche ins Ausland verschickt/verbracht werden, sind hingegen steuerbar, aber Steuerbefreit, sofern ihr Ausfuhrbescheinigungen (unter 800,- € reicht Versandnachweis) habt.
Ich stelle jetzt diese Frage, weil es sicher auch viele andere in meiner Situation gibt. Ich betreibe ein privates Hobbyprojekt, auf das ich von 2 Jahren Adsense eingebaut habe. Inzwischen haben sich die Einnahmen soweit erhöht, dass ich nicht mehr von einem Taschengeld sprechen kann. Deswegen meine Frage:

Ich betreibe das Projekt als Hobby, jedoch nicht aus Gewinnerzielungsabsicht. Muss ich somit ein Gewerbe anmelden oder reicht es die Einnahmen in meiner Einkommenssteuererklärung anzugeben?

Wenn ich kein Gewerbe anmelde, kann ich natürlich auch keine Kosten gegenrechnen, aber das wäre mir in Anbetracht des Aufwandes bei einem Gewerbe egal. Betreibt jemand von euch ein Gewerbe neben seiner nichtselbstständigen Beschäftigung? Wenn ja, wie habt ihr das alles geregelt?

Ich würde ja gerne zu einem Steuerberater gehen, aber bislang kannten sich die von mir kontaktierten Steuerberater eher mäßig mit der Versteuerung von Adsense-/Werbeeinnahmen aus dem Internet aus.

Kennt jemand von euch evtl. einen kompetenten Steuerberater für solche Fälle in München?

Sehr viele Fragen, aber das Thema ist auch relativ komplex. Würde mich sehr freuen, wenn ich ein paar konstruktive Fragen bekommen könnte.

Schöne Grüße,

Treep

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Southmedia
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Beitrag von Southmedia » 20.01.2006, 03:05

Ich betreibe das Projekt als Hobby, jedoch nicht aus Gewinnerzielungsabsicht.
Woran machst du das fest und vor allem wie begründest du das?

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 20.01.2006, 04:12

Auch ein Kleinunternehmer kann USt. pflichtig sein, wenn er es möchte...

gerade bei Partnerprogrammen kann sich dies lohnen.... zwar ändert sich dadurch das Einkommen nicht, die 16% werden einfach mehr ausbezahlt, oder im Falle Adsense fallen die garnicht an, da "Lieferung" der Leistung in die USA.... aber man kann die Vorsteuer ziehen, die man bezahlt hat... kann also die Ausgaben um ca. 13% senken...

ob bei dir eine Gewerbeanmeldung nötig ist oder nicht, kannst du am besten mit dem Finanzamt abklären, wenn die sagen dass es reicht wenn du es in der Einkommenserklärung angibst, dann ist das auch so....

übrigends, auch wenn du es nicht als gewerbe anmelden musst, kannst du deine Ausgaben, die nötig sind um diese Einnahmen zu erzielen natürlich abziehen... dafür gibt es auf der Einkommenssteuererklärung ein extra feld wenn ich mich recht erinnere...

Steffi
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Beitrag von Steffi » 20.01.2006, 08:13

Auch ein Kleinunternehmer kann USt. pflichtig sein, wenn er es möchte...
Gerade das macht doch den "Kleinunternehmer" aus, eben nicht USt. pflichtig zu sein... ansonten ist man doch normaler Unternehmer, oder??

axelm
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Beitrag von axelm » 20.01.2006, 11:22

>Ich betreibe das Projekt als Hobby, jedoch nicht aus Gewinnerzielungsabsicht.

Geht mir auch auch so, und wenn ich an einem Abend kein Bock habe dann spiele ich halt Counter Strike ein. So würde iegtnlich kein Unternehmer handeln.
Ist dem FInanzamt aber egal, ich habe Banner eingebaut damit Geld reinkommt -> also Gewinnerzielungsabsicht.

Ist halt so.

Treepwood
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Beitrag von Treepwood » 20.01.2006, 11:30

Also genügt es eurer Meinung nach nicht, wenn ich die Adsense-Einnahmen in meiner Einkommenssteuererklärung angebe?

Das Finanzamt kommt doch auch so an seine Steuern.

Wie ich bereits erläutert hatte: Anfänglich hatte ich Adsense eingebaut um einen Teil der Serverkosten wieder reinzukommen. Erst knapp seit einem Jahr habe ich mehr Einnahmen als Ausgaben. Die Einnahmen sind mit der Größe des Projektes gewachsen, das ich aber leibevoll pflege, weil es mir Spaß macht bzw. mein Hobby ist und nicht weil ich damit Gewinn erzielen will.

Steffi
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Beitrag von Steffi » 20.01.2006, 12:46

Mann! So wie du den ersten Affili-Banner draufsetzt hast du doch die Absicht Einahmen zu generieren und damit wird im Prinzip die Gewerbeanmeldung pflicht. Mir sagte jedoch da Fa-Amt "Wegen 5€/Monat müsse ich nun nicht gleich Gewerbe anmelden" Diese Aussage war jedoch nicht sehr offiziell.... verstehst. :-)

Southmedia
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Beitrag von Southmedia » 20.01.2006, 13:33

... wenn ich an einem Abend kein Bock habe dann spiele ich halt Counter Strike ein. So würde iegtnlich kein Unternehmer handeln.
Sagst du... :D :D :D :D

sunset
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Beitrag von sunset » 20.01.2006, 13:46

Treepwood hat geschrieben:Hallo zusammen,

ich habe mich hier im Forum durch alle Threads, die etwas mit Adsense und der Versteuerung der Einnahmen zu tun haben, gelesen. ..........
Das war wahrscheinlich dein größter Fehler.

Wenn du versuchst in einem Forum aus Meinungen, Diskussionen, Hypothesen und Orakelungen von semiprofessionellen "Steuerberatern" für deinen Hobbyfall eine Lösung zu finden - vergiss es.

Vergesse vorallem, dass du mit Adsense Geld verdienst. Das interessiert keinen Steuerberater und auch kein Finanzamt. Die Worte Adsense oder Google tauchen im Steuergesetz nicht auf.

Im Steuergesetz geht es nur um Zahlen, um Beträge, um Einnahmen und Ausgaben.

Wenn ich bei Google nach "Nebentätigkeit Steuern" suche, finde ich über 200.000 Hinweise. Suche dir für deinen Anwendungsfall ein paar beiträge heraus. Auf Anhieb finde ich z.B. folgende, die für deinen Fall interessant sein könnten, ohne weitere Details über deine anderen beruflichen oder nebenberuflichen Tätigkeiten zu kennen:

https://finanzen.focus.msn.de/D/DA/DA65 ... da65bb.htm
https://www.steuerrat24.de/dynasite.cfm ... dsmid=5282
https://www.beamte4u.de/wolf.html

Nun, dies ist nur eine kleine Auswahl, an der du erkennen kannst, dass du von niemanden in einem Forum eine umfassende Auskunft bekommen kannst, was du tun und machen musst, wenn viele Rahmenbedingungen für deinen spezifischen Fall nicht bekannt sind.

Ob du deine Geldeinnahmen dabei als Hobby betrachtest oder mit Gewinnabsicht? - ich denke, viele Sportler und Spitzensportler sehen ihren Sport auch in erster Linie als Hobby, und weniger als Arbeit. Die Betrachtungsweise befreit sie jedoch nicht davon, sich irgendwann mit dem Thema Steuern auseinander zu setzten.

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 20.01.2006, 15:32

Steffi hat geschrieben:
Auch ein Kleinunternehmer kann USt. pflichtig sein, wenn er es möchte...
Gerade das macht doch den "Kleinunternehmer" aus, eben nicht USt. pflichtig zu sein... ansonten ist man doch normaler Unternehmer, oder??
Nö.... als Kleinunternehmer reicht eine Einnahme-/Überschussrechnung... ein richtiger Unternehmer muss u.U. eine richtige Buchführung haben.... ist schon ein Unterschied bei der Verwaltung.... eine Einnahme-/Überschussrechnung kann ich noch selber machen... bei einer richtigen Buchführung müsste ich einen Steuerberater beauftragen... naja, ich denke dazu wird es eh bald kommen....

Ich z.B. erhalte meine Einnahmen hauptsächlich von Partnerunternehmen, die zahlen mir 16% mehr aus weil ich USt. pflichtig bin......

wenn ich jetzt nur Geschäfte mit Endkunden machen würde, würde ich natürlich nicht so gerne UST. pflichtig sein...

für Firmen ist die MwSt. meist nur ein durchlaufender Posten, sie können diese mit der eigenen MwST. verrichten... zahlen diese also im Endeffekt nicht... für einen Endkunden ist es ein teil des Endpreises....

thomasbe
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Beitrag von thomasbe » 20.01.2006, 15:33

Steffi hat geschrieben:"Wegen 5€/Monat müsse ich nun nicht gleich Gewerbe anmelden" Diese Aussage war jedoch nicht sehr offiziell.... verstehst. :-)
diese Aussage ist so auch nicht korrekt...

@Treepwood
Wenn Du laufende Einnahmen hast (auch wenn es z.B. nur 5€/Monat sind), dann ist ein Gewerbe (oder Nebengewerbe) anzumelden. Das ist eine offizielle Aussage von einem Gewerbeamt!

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