Der Europäische Gerichtshof hat den Medikamentenversand über das Internet - internetapotheken - in Deutschland zugelassen.
Ein nationales Verbot des Versandhandels mit in Deutschland erlaubten Arzneien sei nicht mit dem freien Warenverkehr vereinbar, urteilte der Europäische Gerichtshof [EuGH] in Luxemburg.
Deutschland muss den internetapotheken mit Medikamenten daher erlauben, darf dies aber auf zugelassene und nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel beschränken.