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Nein Danke, Amazon zahlt eindeutig viel zu wenig!mark hat geschrieben:Du kannst zum Beispiel bei amazon die Provisionen auch in Gutscheinen ausbezahlen lassen.
Wobei Du dann auch gleich das Geld nehmen kannst
Ja das sieht schonmal gut aus, solche Anbieter suche ich.Andy1984 hat geschrieben: es giebt da aber auch schon Konkurenz von einem Deutschen Anbieter, der Tfts anbietet. https://www.webfreebies.de/
kannst dich ja über mein Reflink anmelden, würd mich freunen.Ja das sieht schonmal gut aus, solche Anbieter suche ich.
Da kannst du auch ein Angebot warnehmen, wo du nur 15 € zahlst und übers Internet irgendwas spielen musst, und das wars. Das soll das beste sein, hab ich in nem Forum gelesen, ich such mal den Link noch schnell. Ich denkmal ich werde das auch nehemen. Aufjeden Fall kannst du zwischen 5 verschiedenen Angeboten auswählen.Aber eigendlich will ich kein Abo machen, sondern nur werben.
Ich weis nicht was daran besser sein sollte für das Produkt direkt zu werben. Davon hab ich ja nichts, ausser ich habe einen Shop, wo ich die Produkte verkaufe, das ziel ist ja schliesslich die Produkte kostenlos zu bekommen.FEAnoR hat geschrieben:Man ist doch besser dran, wenn man für die Produkte direkt wirbt, anstatt über Freepay usw.
Ich weis ja nicht wo du z.Bsp. für nen Laptop (wert 1000€) werben willst und dann mehr für die Werbung zahlst als der wert ist, ich denke 20 geworbene Leute bekommt man auch umsonst. So wie du das siehst müsste man ja für 1000€ werben.Mit dem Geld kann man sich das Ding letztendlich kaufen und hat noch Geld übrig.
daher wundert es mich, dass jetzt auch deutsche Anbieter soetwas veranstalten... ich bezweifel mal, dass die Ihre "Geschäftsidee" vorher von einem Anwalt haben checken lassen...§ 16 UWG
(2)Wer es im geschäftlichen Verkehr unternimmt, Verbraucher zur Abnahme von Waren, Dienstleistungen oder Rechten durch das Versprechen zu veranlassen, sie würden entweder vom Veranstalter selbst oder von einem Dritten besondere Vorteile erlangen, wenn sie andere zum Abschluss gleichartiger Geschäfte veranlassen, die ihrerseits nach der Art dieser Werbung derartige Vorteile für eine entsprechende Werbung weiterer Abnehmer erlangen sollen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Damit werden sich sicher bald noch Anwälte und Gerichte beschäftigen.§ 16 UWG
(2)Wer es im geschäftlichen Verkehr unternimmt, Verbraucher zur Abnahme von Waren, Dienstleistungen oder Rechten durch das Versprechen zu veranlassen, sie würden entweder vom Veranstalter selbst oder von einem Dritten besondere Vorteile erlangen, wenn sie andere zum Abschluss gleichartiger Geschäfte veranlassen, die ihrerseits nach der Art dieser Werbung derartige Vorteile für eine entsprechende Werbung weiterer Abnehmer erlangen sollen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Naja schon möglich aber sowas wird doch tausendfach im Internet betrieben. Also mir ist da nichts bekannt, dass es jemand untersagt wurde soetwas zu betreiben.chris21 hat geschrieben:Damit werden sich sicher bald noch Anwälte und Gerichte beschäftigen.
Also dem kann abgeholfen werden:Andy1984 hat geschrieben:Naja schon möglich aber sowas wird doch tausendfach im Internet betrieben. Also mir ist da nichts bekannt, dass es jemand untersagt wurde soetwas zu betreiben.chris21 hat geschrieben:Damit werden sich sicher bald noch Anwälte und Gerichte beschäftigen.