Der Oberste Gerichtshof [OGH] (Österreich) hat in einem Urteil entschieden, dass Firmen für den Kauf markenrechtlich geschützter Adwords haftbar gemacht werden können. Findige Geschäftsleute versuchen mit dieser Praxis vom guten Namen bekannter Marken zu profitieren.
In dem OGH-Verfahren wollte ein Markeninhaber wegen des Adword-Verkaufs eines geschützten Begriffs direkt gegen Google vorgehen. Das Gericht lehnte das jedoch mit der Begründung ab, dass der Käufer die Suchwörter aussucht und daher auch dieser für etwaige Rechtsverletzungen haftet.
Angebracht ist es, weil ich persönlich es nicht okay finden würde, wenn zum Beispiel Mercedes unter dem Keyword BMW werben würde. Oder: Nach einer Marke wird täglich 1000 mal über Google gesucht, neuer unbekanntet Wettbewerber nutzt AdWords um sich bei diesen Suchen bekannt zu machen und nutzt so die Bekanntheit des "Markenunternehmens" aus um sich selber bekannt zu machen. Finde ich "persönlich" nicht in Ordnung.
Klar ist es aus meiner Sicht auch, weil ein Verstoß gegen die UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).
Vielleicht mehr Infos zu den beiden Gerichten parat die das anders gesehen haben? Würde ich mir gerne mal näher anschauen.
Es gibt aber auch Ausnahmen in denen eine Marke benutzt werden darf, z.B. ein vertriebspartner der die Marke auch vertreibt, oder auch vergleichende Werbung...
da die Adwords marken Thematik sehr eng mit den marken in metaangaben wartet man momentan erstmal auf die ausstehende Entscheidung des BGH in der metaangabensache...
aus rein logischen jur. erwägungen spricht alles gegen das ösi-urteil für deutschland.
1. gemäß gestz liegt eine markenschutzverletzung erst dann vor, wenn mit der marke selbst geworben wird, dies ist nicht der fall bei adowords.
2.wieso sollte es google nicht freiustehen, welche anzeigen sie auf ihren seiten plaziert?
3. das internet ist jur. ein spiegelbild der realen welt und dort kann ich auch in einem magazin, dass bmw als thema hat einen toyota bewerben oder?
4. es ist klar zwischen bezahlter werbung zu unterscheiden, also adwords udn einer listing in den eigentlichen suchergebnissen. hier kommt man nur in die einträge, wenn man die markenrechtlich geschützten begriffe auf seiner domain verwendet.
alles in allem gibt es nicht einen logischen oder rechtlichen grund, dass man bei der adwords-werbung nicht als keywords auch marken eintragen darf.
wenn natürlich ein land andere gesetze hat als deutschland, dann gelten diese.
in deutschland ist es jedoch kein verstoßß gegen das markenschutzrecht.