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Neues Google Patent-Google beobachtet deine Mausbewegungen?

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shapeshifter
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Beitrag von shapeshifter » 08.03.2006, 11:47

Die Idee ist ziemlich alt - und eine extra Client-Software nichtmal von Nöten.

Einfach ein paar Parameter mit dem jeweiligen Link übergeben und Schwupps - lässt sich das Klickverhalten bezug nehmen dauf die Position des Links auf einer Seite komplett auswerten.

Theoretisch könnte man sogar sogar die Parameter weglassen, wenn serverseitig zwischen altem und neuem Dokument ausgewertet wird und die Position des links auf der vorherigen Seite (Referer) bekannt ist.

Uuuuuuups - damit komm ich doch glatt um das Google-Patent herum ;) !

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Nullpointer
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Beitrag von Nullpointer » 08.03.2006, 13:03

ja, du hast den clickstream (die gleichen daten bekomme ich ohne aufwand von analytics), aber es geht ja um eine live-vorhersage (dachte ich zumindest).
man stelle sich z.b. ne newsseite vor, die alle paar minuten andere links vorweist. da gibt es nicht unbedingt verläßliche daten aus der history, die ein vorladen steuern können.

viggen
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Beitrag von viggen » 08.03.2006, 21:27

fredde hat geschrieben:@viggen
also, im grunde ist ja von eingabegeräten nicht die rede...ich nehme an, es geht sinnvollerweise um benutzerprofile, die angelegt werden. aufgrund dieser benutzerprofile werden seiten ermittelt, die dem interesse des users entsprechen, ähnlich wie bei amazon vorschläge gemacht werden. d.h. es werden nur tatsächlich durchgeführte klicks als grundlage verwendet. die bewegungen der maus selbst haben ja auch keinen informationsgehalt, entscheidend ist doch nur der abschluss, also was man anklickt.

ich frage mich nur desöfteren, warum hier aufgestellte annahmen (deine annahme und deine information in allen ehren) als wahr angenommen werden, ohne diese genauer zu hinterfragen....
Also erstens habe ich es von anfang an mit Fragezeichen gepostet und zweitens liest man wenn man das Patent durchliest unter Punkt 7.
7. The method of claim 1, wherein monitoring the user's browsing activities includes determining whether a user-controllable pointer is positioned over a portion of the document.

...und ohne den fachjuristischen Ausdruck "User Controllable pointer is positined over a portion of the document" genauestens zu übersetzen, klingt das wie eine Maus für mich...

mfg
viggen