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die ersten 2 Jahre wird man in den meisten Fällen eh monatlich die Voranmeldung machen, danach entscheidet dann das Finanzamt und teilt es mit...Pagemaker hat geschrieben: Trotzdem laßt Euch sagen / schreiben:
Man kann nicht nach Belieben monatlich oder vierteljährlich seine MWST-Meldungen einreichen.
Das hängt von der Höhe der Zahlung ab.
Wo der Grenzwert liegt, weiß ich nicht aus dem Kopf, aber der liegt fest.
Bei geringem Umsatz geht es vierteljährlich, sobald der Umsatz (Zahlung) eine Grenze erreicht, muß die monatlich bezahlt werden.
Das hat mit Anträge nichts zu tun, sondern das veranlaßt das Fiskus, und dagegen kann man sich nicht wehren.
Gruß v. Andreas - "Pagemaker"
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