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Wahrscheinlich nicht. Zu dem Thema https://www.abakus-internet-marketing.d ... 25503.htmlOb sich die AdWods Berater dazu äußern???
versusAdWords-Berater hat geschrieben:Wir können Euch dazu Folgendes sagen: Die Kläger behaupten, dass Google erforderliche Maßnahmen unterlassen habe, um ungültige Klicks zu vermeiden und dadurch gegen die mit Kunden bestehenden Verträge verstoßen habe.
Im ersten Zitat geht es um Klickbetrug (erforderliche Maßnahmen im technischen Sinne)AdWords-Berater hat geschrieben:Aus Sicht von Google wurden den Kunden alle Online-Werbeanzeigen vertragsgemäß in Rechnung gestellt. Die Behauptungen der Kläger begründen aus Sicht von Google weder einen Vertragsbruch noch irgendeinen Gesetzesverstoß.
Über Klickbetrug im speziellem habe ich nichts gefunden.Google berechnet die vom Kunden zu zahlende Vergütung allein auf der Grundlage der von Google vorgehaltenen Aufzeichnungen
Heißt für mich das die Sammelklage niemanden mit deutscher Rechnungsadresse betrifft.17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Hamburg.
Richtig, so sehe ich das auch.MaWo hat geschrieben:Heißt für mich das die Sammelklage niemanden mit deutscher Rechnungsadresse betrifft.