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Playboy gewinnt gegen Netscape -Auswirkungen auf SE-Werbung?

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Brahms
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Beitrag von Brahms » 15.01.2004, 18:47

Aus der FTD von heute:
"Ein US-Gericht hat eine Klage des Herrenmagazins Playboy gegen die AOL Tochter Netscape wegen des Verstoßes gegen das Markenrecht stattgegeben. Das Geschäft mit gesponserter Werbung bei Suchmaschinen könnte für die Anbieter nun schwieriger werden.

Playboy wirft Netscape vor, in seiner Suchmaschine Excite die Stichworte "Playboy" und "Playmate" als Schlüsselbegriffe für Erotik-Anzeigen verwendet zu haben, die in keiner Verbindung zum Herrenmagazin stehen. Der Markenname "Playboy" werde durch diese Werbepraxis missbraucht und das Unternehmen finanziell geschädigt, warf der Verlag dem Online-Anbieter vor. Playboy hatte Netscape bereits 1999 verklagt, am Donnerstag entschied ein US-Berufungsgericht zu Gunsten des Herrenmagazins.

Das Urteil bedeutet, dass sich Firmen ihren Namen und Marken auch dann schützen können, wenn sie für den Kunden unsichtbar in Stichwortlisten verwendet werden. Suchmaschinen bieten Firmen so genannte gesponserte Bannerwerbung an. Dabei werden die Anfragen der Nutzer mit einer Datenbank abgeglichen und eine zum Suchergebnis passende Werbung eingeblendet. So erscheint beispielsweise die Anzeige eines Heimwerkermarktes, wenn der Suchende das Stichwort "Kreissäge" eingetippt hat.

Playboy hatte dem Gericht nachgewiesen, dass Nutzer auf die Bannerwerbung im Glauben geklickt hatten, sie sei vom Playboy-Magazin. Das Urteil richtet sich nur gegen Werbung die ihren Ursprung verbirgt. Wenn aus der Online-Anzeige deutlich der Urheber hervorgeht, seien die Verlinkung von Stichwort und Werbung in Ordnung, schrieb das Gericht in seiner Urteilsbegründung."