- Warum das (s) in Klammern steht -> siehe wikipedia
- bin Kleinunternehmer, und definitiv unter 17500
- darf daher einfache EInnahmen / Ueberschussrechnung machen
- nein, erstmal moechte ich keinen Steuerberater brauchen
- denn ich liebe Herausforderungen

Also, ich habe nun alles abgeheftet, sortiert, usw. und bin gerade am Zusammenrechnen. Ausgaben habe ich z.B. unterteilt in
GWG, Telefonkosten, Onlinekosten (HostingGebuehren z.B.), Bankgebuehren, Krankenkasse, Ausbildung, Sonstiges, Spenden
.. auch Abschreibungen habe ich gemacht, klar.
Nun bleibt aber doch eine Unklarheit:
Darf man auch die Krankenkassen-Beitraege als Ausgabe bei der Einnahmen/Ueberschuss-Rechnung verbuchen?
Antwort A: Nein, ist reines "Privatvergnuegen"
Antwort B: Ja, darf man dort abziehen
Bin auf Antworten gespannt..