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Wenn man sonst schon keine Zensur genießen darf, erklärt man halt so einen Pipifax zur Zensur? Das ist fast so drollig wie die Zigarettenraucher, die sich in der S-Bahn mit zittrigen Händen schon zwei Stationen vorher an der Tür postieren, Glimmstengel und Feuerzeug rauskramen, dabei erklären sie seien überhaupt nicht süchtig und könnten jederzeit aufhören, und das Rauchverbot in Zügen diene einzig dazu, ihr Menschenrecht auf freie Entfaltung zu terrorisieren ;)Forenmensch hat geschrieben:Nächstes Opfer der Internetzensur in Deutschland?
Bei Bananen geht es ja auch nicht darum ein Monopol zu sichern....Rudi Ratlos hat geschrieben:ich finde es Gut wenn alles seine Ordnung hat! Bestes Beispiel sind die Einfuhrbestimmungen der EU für Bananen! 79 Seiten wohldurchdachte Verordnungen! Und mir ist kein Fall bekannt, dass ein Verbraucher darunter gelitten hat!
Der kleine Unterschied zwischen dem staatlichen Glücksspielmonopol und der freien Glücksspielwirtschaft ist, dass das staatliche Glücksspielmonopol mit Nutzungsbeschränkungen einhergehen muss, um der Spielsucht wenigstens ein wenig Eindämmung zu verschaffen. Diesen nicht ganz unwichtigen Punkt, der vom Bundesverfassungsgericht gerade erst herausgestellt wurde und der Auslöser des ganzen Tralalas ist, hat der Artikel unterschlagen (was mich nicht wundert - wenn man "Zensur!" schreien kann, dürfen die Feinheiten schon mal unter den Tisch fallen).net(t)worker hat geschrieben:hier quasi ein staatliches Monopol aufrechtzuerhalten und dem verbraucher vorschreiben zu wollen wo er seine Einsätze tätigt....
öhm.... Einsatzlimit? wie soll soetwas denn z.B. bei ODDset und Lotto durchgesetzt werden? Es wird doch anonym gespielt.... und selbst wenn jede Annahmestelle angewiesen wird, dass jeder SPieler nur max x Euro pro Woche einsetzen darf, greift das nicht.... dann geht der Spieler eben zur nächsten annahmestelle 2 Straßen weiter etc....haha hat geschrieben: Worüber man diskutieren könnte, ist die Frage, ob der Gesetzgeber diese Beschränkungen, namentlich Werbeverbot und Einsatzlimit, nicht einfach den freien Wettanbietern auferlegen kann. Ein schöner Batzen Steuern obendrauf und der Glücksspielsektor bleibt von alleine klein.
naja... ich glaube nicht, dass der Staat jahrelang zugesehen hat, wenn nur eine Lizenz für ein kleines Ladenlokal vorlag.... die jetzt auch entzogen wurde...phiro hat geschrieben: Fakt ist jedenfalls das der Betreiber nach Auskunft des sächs. Innenministeriums wohl nur eine Lizenz für ein kleineres Ladenlokal hat, mit deren Hilfe seit Jahren ein bundesweites Sportwettengeschäft betrieben wird (abgesehen davon das die Gültigkeit der Lizenz für die alten Bundesländer sowieso höchst zweifelhaft ist).
Wen wundert es da, dass der Staat versucht, die geltenden Reglen auch durchzusetzen? Zumal eine Sperrverfügung eine angemessene und geeignete Maßnahme wäre (jedenfalls gegen Zugriffe der Durschnittlichen Internetnutzer).
Das Abwarten des Staates macht auch durchaus Sinn, denn wäre man vor dem BVerfG Urteil vom März gegen vorgegangen hätte man in erheblicher Rechtsunsicherheit gehandelt und ggf. eine juristische Niederlage riskiert.Die seit 1990 für "betandwin" geltende DDR-Genehmigung sei ungültig, sagte Staupe (Staatssekretär im sächs. IM). Es habe sich um eine Präsenzwettgenehmigung für ein Büro in Neugersdorf gehandelt. "Andere Aktivitäten lässt die Lizenz nicht zu."
Das mag wohl sein, dürfte aber fürs erste wenig interessant sein, weil die Mühlen der EU Justiz noch langsamer mahlen als die der deutschenaber eine Sperrverfügung gegen Internet-Wett-Anbieter dürfte Probleme mit dem EU Recht geben....