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man ich hab mich schon gewundert, warum abakus so ne meldung bringt.oldInternetUser hat geschrieben:Grade über die google-News gefunden:
https://www.ftd.de/politik/deutschland/106245.html
Bislang ist ja die Rechtsberatung für Nichtjuristen verboten. Das soll sich nun endlich ändern.
Oh ja alles frei geben woran sich viele nicht halten Drogen verkaufen und konsumieren, falsch Parken, ach Quatsch Strassenverkehrsordnung ganz weg, Betrug im Internet ....Damit wird nur offiziell gemacht, was bisher schon sowieso Gang und Gäbe ist.
Tja frage mich- das war zu dem Zeitpunkt, (2000/2001) vor dem Kammergericht Berlin (vergleichbar mit einem Landesgericht) so üblich.Cura hat geschrieben:Von Laienrichtern in Zivilverfahren habe ich noch nie etwas gehört.
In Deutschland ist der Begriff Rechtsberatung einfach zu schwammig definiert.koboxumi hat geschrieben:Damit wird nur offiziell gemacht, was bisher schon sowieso Gang und Gäbe ist.
Wenn eine Bank, Architekt... Rechtsberatung leisten wollen sollte eine zusätzliche Qualifikation mit offizieller Prüfung Pflicht, und die Haftungsfrage bei falscher Beratung geklärt sein.