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Vertrag mit Google

Alles zum Thema Google Adsense.
everflux
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Beitrag von everflux » 02.09.2006, 17:05

Mein Steuerberater hat mir das so erklärt, daß IT Dienstleistungen im Internetumfeld als an dem Ort des Firmensitzes des Leistungsempfängers erbracht gelten.
Daher sind die dann nicht steuerbar, da sie in den USA erbracht wurden. (Und darum möchte Google auch, daß man wirklich wirklich wirklich nix in den USA hat - keinen Server, keine Putzfrau, nichts. Sonst könnte es nämlich mit der US Steuerbehörde Streß geben. In so fern würde ich das nochmal mit dem "Serverstandort USA" gegenchecken, falls du das noch nicht gemacht hast.)
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prawda
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Beitrag von prawda » 03.09.2006, 22:29

Statt zum Steuerberater zu gehen (der sich für seine Aufgabe übrigens nicht mit Computern, sondern mit dem deutschen Steuerrecht auskennen muss), kann man natürlich auch selbst ins Umsatzsteuergesetz, in diesem Fall dessen § 3a, Abs. 3, 4a Nr. 2 und 14, schauen. Demnach sind "die sonstigen Leistungen, die der Werbung oder der Öffentlichkeitsarbeit dienen, einschließlich der Leistungen der Werbungsmittler und der Werbeagenturen" sowie "die auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen" "dort ausgeführt, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt". Google tut das bekanntlich in den Vereinigten Staaten von Amerika. Ja, die haben auch Niederlassungen/Tochtergesellschaften in Irland und Deutschland, aber mit denen hat man als Adsense-Werbepartner ja absolut nichts zu tun. Wo die Server stehen, ist für die ganze Geschichte (wie auch für die meisten anderen Rechtsfragen) sowieso egal. Also: Keine USt.-Pflicht in Deutschland.

Ich habe bei meiner letzten Steuererklärung im Anschreiben einen Satz der Art "Bei Einnahmen in Höhe von XYZ Euro handelt es sich um Leistungen nach § 3a Abs. 4a Nr. 2 UStG an die Fa. Google in den USA, die daher nicht im Inland erbracht sind." eingefügt. Wurde ohne Nachfrage akzeptiert.

everflux
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Beitrag von everflux » 03.09.2006, 22:42

Die Sache mit dem Serverstandort ist für Google u.U. relevant, das habe ich vielleicht etwas umständlich ausgedrückt. Für uns ist das egal, bzw. ändert an der nicht-steuerbarkeit der Einnahmen nichts.
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Anonymous

Beitrag von Anonymous » 03.09.2006, 23:34

everflux hat geschrieben:Die Sache mit dem Serverstandort ist für Google u.U. relevant, das habe ich vielleicht etwas umständlich ausgedrückt. Für uns ist das egal, bzw. ändert an der nicht-steuerbarkeit der Einnahmen nichts.
naja... da gehts wohl eher ums US Einkommenssteuergesetz....

Homey
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Beitrag von Homey » 15.12.2006, 03:12

@Seo-Max
Wie hast du das nun gelöst? Ich habe das selbe Problem zur Zeit. Mein Finanzbeamtler möchte auch was in der Hand haben ... habs 2 Monate probiert Ihm klarzumachen aber heute hab ich die Aufforderung bekommen Umsatzsteuer zu zahlen weil ich bisher keine gültigen Beweise (sprich schriftlicher vertrag) einreichen konnte, die Beweisen das ich mit Google Inc (Sitz USA) einen Deal habe ...
Tja, sein Problem. Soll ER sich erundigen..
Nein das hab ich meinem auch gesagt das er mir erstmal das Gegenteil beweisen soll ... war aber nen Schuss nach hinten :cry:

Zitat Steuerbeamtler: "Ergänzend weise ich darauf hin, dass für steuermindernde Tatsachen die Objektive Beweislast den Steuerpflichtigen trifft. "
Ich habe bei meiner letzten Steuererklärung im Anschreiben einen Satz der Art "Bei Einnahmen in Höhe von XYZ Euro handelt es sich um Leistungen nach § 3a Abs. 4a Nr. 2 UStG an die Fa. Google in den USA, die daher nicht im Inland erbracht sind." eingefügt. Wurde ohne Nachfrage akzeptiert.
Mensch hast du ein Glück! Wo gibt's denn solche netten Beamten? kann man die mieten? Schick mir mal einen rüber der meinen was aufklärt ...

everflux
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Beitrag von everflux » 15.12.2006, 12:50

Bei meinem Steuerberater war das auch überhaupt kein Problem. Er hat sich nochmal kurz rückversichert wo der Standort ist, und als ich dann sagte, daß da keine Umsatzsteuer anfällt, sagte er: "Das ist nicht richtig, es handelt sich um nicht steuerbare Einnahmen" was mich irritierte, aber nach einem kurzen Schnack war klar, daß ich das richtige meinte, es eben nur falsch ausgedrückt hatte.
Denke meiner ist das viele Geld schon wert :-)
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madeleine2201
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Beitrag von madeleine2201 » 11.11.2009, 15:11

Druck doch einfach dies https://www.google.com/adsense/localized-terms
aus.
Da wird doch genau alles beschrieben: Die nachfolgende Vereinbarung stellt einen Vertrag zwischen Ihnen (Defintion siehe unten) und Google Ireland Limited dar. Wenn Sie diese Vereinbarung akzeptieren, sind Sie berechtigt, am „Programm“ (Definition siehe unten) teil zu nehmen.

Die Zahlungen erfolgen von Google der ist Endverbraucher und er erstellt eine Gutschrift. Diese Umsätze sind nicht steuerbar. Auch wenn Werbungen auf Deutschen Seiten erscheinen ist das nicht relevant.

Hier nochmal die genau Beschreibung mit § und Begründung:

https://goldblogger.de/adsense-news/goo ... teuer.html

Gruss Madeleine

w3news
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Beitrag von w3news » 11.11.2009, 17:42

Ich denke nach 3 Jahren wird sich das erledigt haben, wenn das FA Geld haben will geht es schneller... :lol:
MfG Lars

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amiraldo1
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Beitrag von amiraldo1 » 11.11.2009, 21:47

Wieviel beträt die Mehrwert Steuer in Deutschland ?? und ich höre öfter auch Einkommsteuer, Muss ich dafür ein Anteil von Adsense Einnahmen bezahlen ?

r-alf
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Beitrag von r-alf » 11.11.2009, 22:06

amiraldo1 hat geschrieben:Wieviel beträt die Mehrwert Steuer in Deutschland ?? und ich höre öfter auch Einkommsteuer, Muss ich dafür ein Anteil von Adsense Einnahmen bezahlen ?
Kuckst du auf letzten Tankbeleg und du wirst sehen, dass die MwSt 19% beträgt.

Mehrtwertsteuer= Umsatzsteuer
Einkommenssteuer zahlst du auf dein Einkommen - beim Einzelunternehmer ist das der Gewinn.

Zur Eingangsfrage.
Das Finanzamt gehen geschlossene Verträge einen Sch...ßdreck an! Zumal einige Verträge die unter Geschäftspartner geschlossen werden nicht einmal die Schriftform erfordern.

Bei Einnahmen aus Adsense ist der Ort der Leistungserbringung Irrland und somit EU-Ausland. Diese Einnahmen erhällst du Netto. Google führt selbst die Steuer dafür in Irrland ab.

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