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steuerzahler
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Beitrag von steuerzahler » 31.01.2004, 11:32

Hallo!

Ich habe einen festen Job und eine Webseite mit Adsense.

Die Frage: Brauche ich einen Gewerbeschein?
Wenn man keinen Rechnungen schreibt, braucht man doch keinen oder?


Wieviel kann ich steuerfrei dazuverdienen und ab welcher Grenze wird es teuer?

Muss ich einfach nur ein zusätzliches Formular bei der Einkommensteuererklärung ausfüllen und schon ist der Kittel geflickt oder muss ich da noch mehr machen?

Gibt es auch ein Spezialformular mit dem Titel "Zusatzeinkommen ohne Arbeit" ?

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Halli
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Beitrag von Halli » 31.01.2004, 11:40

steuerzahler,

"Zusatzeinkommen ohne Arbeit" heißt bei der Steuerverwaltung schlicht "sonstige Einkünfte".

Zu den Freibeträgen frag am besten mal Deinen Steuerberater oder das FA selbst.

Ansonsten lohnt auch ein Blick auf www.steuernetz.de
wer besoffen noch geradeaus fahren kann ist bald reif fürs www.mpu-forum.de

Ice Man
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Beitrag von Ice Man » 31.01.2004, 12:38

Die Frage: Brauche ich einen Gewerbeschein?
Wenn man keinen Rechnungen schreibt, braucht man doch keinen oder?
Falsch:

Wenn du die Absicht hast, auf längere Sicht Geld zu verdienen, dann brauchst du den Schein. Würde ich mir auf jeden fall holen. Kostet 20 Euro.
Dann läst du dich nach §19 Ustges. von der Umsatzsteuer befreien.

Die Einnahmen gibst du dann bei der Einkommenssteuer-erklärung mit an.
Must du auch ohne Gewerbeschein.

steuerzahler
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Beitrag von steuerzahler » 31.01.2004, 12:49

Hm....und wieviel wird das so an Steuern sein?

Gibt es da bestimmte Grenzen?
z.B. bis 1000 Euro keine Steuern und bis 10 000 ein bestimmter Prozentsatz oder so?


Oder zählt nur das Gesamteinkommen (normales Gehalt) plus Zusatzeinkünfte und darauf wird dann insgesamt die Einkommenssteuer nochmal berechnet und die Differenz wird nachgefordert?

Wieviel bleibt davon übrig?

Angenommen ich verdiene 5000 Euro im Jahr mit Adsense und habe
600 Euro für das Jahr Servermiete gezahlt, 100 Euro für Domains und 300 Euro für Suchmaschinen und DSL oder so, also sagen wir mal 1000 Euro an Ausgaben für die Webseite.

Heisst das das es werden 4000 Euro versteuert? Und wenn ja wieviel bleibt davon ca. übrig? 50% ? oder mehr ?

Und wird dann die Steuer auf das Gehalt gerechnet oder zählen die Zusatzeinkünfte für sich separat?

Also wenn jemand 25 000 Euro im Jahr verdient und ein anderer 50 000 müssen dann beide insgeamt auf die Google Adsense gleich viel Steuern abführen bei z.B. 5000 Euro Adsense Einkünften im Jahr oder muss der "Vielverdiener" auch mehr an Steuern von den Adsense Einkünften bezahlen?


Danke!

p.s.: einen Steuerberater kann ich mir nicht leisten.

steuerzahler
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Beitrag von steuerzahler » 31.01.2004, 12:57

"Selbst wenn Du gewerbliche Einkünfte erzielen würdest und einen positiven Gewerbeertrag, hättest Du durch den (momentanen) Freibetrag von 24.500 EUR (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG) keine Gewerbesteuer zu zahlen. "

In diesem Forum habe ich folgenden Beitrag gefunden.

Klingt ja cool.....

Das heisst theoretisch könnte man dadurch ja einiges verdienen.....wieviel würde denn da im Maximalfall davon noch an anderen Steuern abgehen und welche Steuern gibt es denn da noch so? nur Einkommenssteuer oder , auch Sozial-, Renten etc.. Steuern?

Ice Man
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Beitrag von Ice Man » 31.01.2004, 14:34

Nochmal,

Gewebesteuer kommt eh nicht in Frage da musst du in ganz andere Summen aufsteigen.

Umsatzsteuer, kannst dich nach $19 UstGes. befreien

Einkommensteuer, da gibst du für das letze Jahr das an was du damit an gewinn gemacht hast. Sollten alle deine Einnahmen unter 7200 Euro (glaube ich) sein, zahlst du nix. Sonnst je nach Gewinn, geht los mit einem Eingangssteuersatz von seit diesem Jahr glaube 8) 16 %.

Alle Angaben ohne Gewär, ändert sich ja ständig soviel :D

Geldgott
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Beitrag von Geldgott » 01.02.2004, 14:59

Dazu habe ich dann auch noch eine Frage.
Muss ich dies dem Arbeitgeber melden, das ich noch sontige Einkünfte habe, oder muss ich das erst melden wenn ich einen Gewerbeschein habe...
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daniel_k
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Beitrag von daniel_k » 01.02.2004, 15:02

dazu steht in vielen fällen was im arbeitsvertrag, das der arbeitgeber informiert werden will. schau mal nach, ob du dazu einen absatz findest.

Geldgott
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Beitrag von Geldgott » 01.02.2004, 15:08

Hmm ich finde dort leider nix, bin ja noch in der Ausbildung
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Beitrag von daniel_k » 01.02.2004, 15:10

achso, ich dachte mit arbeitgeber war dein lohnzahler gemeint ;)

Jesaja
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Beitrag von Jesaja » 02.02.2004, 09:39

Bis 14 400 EUR puren Gewinn musst du lediglich die UST abführen.

firestarter
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Beitrag von firestarter » 02.02.2004, 09:46

bis 14.400 purer Gewinn?

Meines Wissens bist du MwSt. befreit bis zu einem Umsatz von knapp 17.000 Euro.

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Beitrag von Ice Man » 02.02.2004, 11:06

du kannst dich befreien lassen, aber bist nicht automatisch befreit

Jesaja
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Beitrag von Jesaja » 02.02.2004, 12:24

Also unsere Steuerberaterin hat uns das so gesagt.

Außerdem ist es logischer das am Gewinn auszumachen, als am Umsatz.
Der Umsatz kann 100 000 sein und er Gewinn 100 EUR, wenn du hohe Ausgaben hast. Das wäre nicht fair. Daher ist als Basis der Gewinn logisch.

sandoba
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Beitrag von sandoba » 02.02.2004, 12:38

Bitte genau bei einem Steuerberater informieren. Ob MwSt. gezahlt werden muss und ob dementsprechend auch Vorsteuer kassiert werden kann entscheidet die Kleinunternehmerregelung nach UmSt.-Gesetz. Auf diese kann man bis zu einer jährlich neu festgelegten Grenze bei der Gründung optieren.

Ebenso gibt es für Gewerbesteuer und Einkommenssteuer Grenzen die am Gewinn gemessen werden. Wo diese aktuell liegen sollte direkt mit dem Finanzamt geklärt werden.
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