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Das ist leider falsch. Zumindest wenn du ein eigenes Arbeitszimmer hast und Radio und Fernseher privat angemeldet sind.ole1210 hat geschrieben:1.: Sobald du schon die 17,03 Euro für Fernseher und Radio bezahlst hast du da deine PCs drin. Ich kann mir nicht vorstellen, das es nen Kleingewerbetreibenden gibt der keinen Fernseher und kein radio besitzt.
Ganz besonders interessant sind die Fallbeispiele auf o.g. Seite. Alles in allem läuft's darauf hinaus, dass du auf jeden Fall für deinen PC zahlst.Damit wird es gerade für Freiberufler wie Webdesigner teuer, denn auch wenn nicht mal ein Radio im Büro steht: Ab 2007 müssen sie für ihr Arbeitsgerät, den PC, Fernsehgebühren zahlen. Zusätzlich zur privaten Glotze, versteht sich.
Das stimmt allerdings. Die dürfen nicht rein auch wenn im Hintergrund lautstark Harald Schmidt läuft2.: Lass doch die lieben GEZ-Klinkenputzer einfach vor der Tür. Reinlassen musst du die nicht, auch wenn die das gerne behaupten.
https://www.gez.de/door/gebuehren/gebue ... index.htmlIm nicht ausschließlich privaten Bereich sind für neuartige Rundfunkgeräte keine zusätzlichen Rundfunkgebühren zu leisten, wenn bereits herkömmliche Radios und Fernsehgeräte auf ein und demselben Grundstück oder auf zusammenhängenden Grundstücken bereitgehalten werden und angemeldet sind. Sind keine herkömmlichen Rundfunkgeräte vorhanden, aber neuartige Rundfunkgeräte, so ist - unabhängig von der Anzahl dieser Geräte - lediglich eine Rundfunkgebühr zu zahlen.
Das spielt keine Rolle. Alleine die theoretische Möglichkeit, öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ob übers Internet oder "konventionell") zu empfangen, macht dich GEZ-pflichtig.shapeshifter hat geschrieben:Ich höre nur ausländische Radiosender am Rechner.....
Ich sehe nur ausländische Video-Nachrichten am Rechner......
(Quelle: https://www.darmstadt.ihk24.de/produktm ... agen.jsp#9)Gleiches gilt für Freiberufler und Selbständige im Arbeitszimmer zu Hause. Steht dort ein beruflich genutzter PC, muss zusätzlich zur Rundfunkgebühr, die für den Privathaushalt gezahlt wird, eine PC-Gebühr entrichtet werden. Selbst wenn ein Selbständiger – wie vom Finanzamt gefordert – die Software für die Umsatzsteuervoranmeldung per Internet auf dem Spielcomputer seiner Kinder nur einmal im Monat nutzt. Auch in diesem Fall wird das Gerät ab 2007 gebührenpflichtig, denn es ist jetzt nicht mehr ausschließlich privat genutzt. Betroffen sind auch Lehrer, die Klassenarbeiten auf dem heimischen PC entwerfen oder Vorbereitungen für Ihren Unterricht in der Schule am PC zu Hause machen. Gleiches gilt für Richter, die zu Hause ein Urteil schreiben, oder Journalisten, die auch von zu Hause aus arbeiten.
Die Gebühren betreffen übrigens auch UMTS-Handies und theoretisch auch alle Geldautomaten, Fahrkartenautomaten, Geldspielautomaten, die meisten Registrierkassen in Supermärkten, die Toll-Collect Mautstellen und so ziemlich alle anderen technischen Geräte, die "irgendwie" an's Internet angeschlossen sind...Gezahlt werden muss auch für Webserver, die ein Unternehmen von einem Provider in dessen Rechenzentrum mietet. Auch hier handelt es sich definitionsgemäß um internetfähige PCs in einer eigenen Betriebsstätte.
Das steht unter Punkt 20. Lese ich auch so, allerdings steht unter Punkt 29:ole1210 hat geschrieben:@ dandy11:
Dann wirf bitte mal nen Blick auf die Webseite der GEZ:https://www.gez.de/door/gebuehren/gebue ... index.htmlIm nicht ausschließlich privaten Bereich sind für neuartige Rundfunkgeräte keine zusätzlichen Rundfunkgebühren zu leisten, wenn bereits herkömmliche Radios und Fernsehgeräte auf ein und demselben Grundstück oder auf zusammenhängenden Grundstücken bereitgehalten werden und angemeldet sind. Sind keine herkömmlichen Rundfunkgeräte vorhanden, aber neuartige Rundfunkgeräte, so ist - unabhängig von der Anzahl dieser Geräte - lediglich eine Rundfunkgebühr zu zahlen.
Das verstehe ich so, das mein PC in den 17,03 Euro drin ist.
Daraus würde ich dann lesen, dass ich privat einmal zahlen muß und für mein Laptop, Monitor, Handy,... noch dreimal Geld hinterherwerfe. ??Freiberufler, Gewerbetreibende und Selbständige müssen für alle Rundfunkgeräte in ihren Arbeitsräumen Rundfunkgebühren zahlen. Dies gilt auch dann, wenn sich die Arbeitsräume innerhalb der Privatwohnung befinden (siehe auch Informationen über die Gebührenpflicht für Autoradios in nicht ausschließlich privat genutzten Kraftfahrzeugen).
Im Interesse aller korrekt zahlenden Rundfunkteilnehmer ...