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Von daher gehe zum Anwalt und lass das klären.RA Bahr hat geschrieben:Der BGH (Urt. v. 22.06.2004 - Az. I ZR 135/01 - PDF) hat eine vielgestellte Frage aus dem Domainrecht beantwortet: Entsteht ein Markenrechtsschutz durch die Benutzung eines Domainnamens?
Der BGH hat diese Frage mit "Ja" beantwortet:
"Durch die Benutzung eines Domainnamens kann ein entsprechendes Unternehmenskennzeichen entstehen, wenn durch die Art der Benutzung deutlich wird, daß der Domainname nicht lediglich als Adreßbezeichnung verwendet wird, und der Verkehr daher in der als Domainname gewählten Bezeichnung einen Herkunftshinweis erkennt."
Die URL dieser Info lautet: https://www.Dr-Bahr.com/news_det_20050128014727.html
Sobald der "Trittbrettfahrer" diese Domain nicht nur als Emailkonto nutzt,Manikman hat geschrieben:Von daher gehe zum Anwalt und lass das klären.RA Bahr hat geschrieben:Der BGH (Urt. v. 22.06.2004 - Az. I ZR 135/01 - PDF) hat eine vielgestellte Frage aus dem Domainrecht beantwortet: Entsteht ein Markenrechtsschutz durch die Benutzung eines Domainnamens?
Der BGH hat diese Frage mit "Ja" beantwortet:
"Durch die Benutzung eines Domainnamens kann ein entsprechendes Unternehmenskennzeichen entstehen, wenn durch die Art der Benutzung deutlich wird, daß der Domainname nicht lediglich als Adreßbezeichnung verwendet wird, und der Verkehr daher in der als Domainname gewählten Bezeichnung einen Herkunftshinweis erkennt."
Die URL dieser Info lautet: https://www.Dr-Bahr.com/news_det_20050128014727.html
Manikman hat geschrieben:Von daher gehe zum Anwalt und lass das klären.RA Bahr hat geschrieben:Der BGH (Urt. v. 22.06.2004 - Az. I ZR 135/01 - PDF) hat eine vielgestellte Frage aus dem Domainrecht beantwortet: Entsteht ein Markenrechtsschutz durch die Benutzung eines Domainnamens?
Der BGH hat diese Frage mit "Ja" beantwortet:
"Durch die Benutzung eines Domainnamens kann ein entsprechendes Unternehmenskennzeichen entstehen, wenn durch die Art der Benutzung deutlich wird, daß der Domainname nicht lediglich als Adreßbezeichnung verwendet wird, und der Verkehr daher in der als Domainname gewählten Bezeichnung einen Herkunftshinweis erkennt."
Die URL dieser Info lautet: https://www.Dr-Bahr.com/news_det_20050128014727.html
Aber dumm ist es schon, wenn man merkt dass er die domain beispiel-shop.com gereggt wurde und sich dann nicht selber schnell die Domain beispielshop.com reggt.