
Wer in Deutschland Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe hat, kann sich diese Bezüge drei Monate lang auch unter südlicher Sonne auszahlen lassen. Den gesetzlichen Rahmen dafür bildet das Recht auf freie Wahl von Wohn- und Arbeitsort innerhalb der Europäischen Union. Die Bundesanstalt für Arbeit ist sogar froh darüber. Schliesslich fällt der deutsche Arbeitslose während seines Auslandsaufenthaltes aus der deutschen Arbeitslosenstatistik. Auch das Arbeitslosengeld wird erst einmal vom Gastland bezahlt.
Der Weg zum deutschen Arbeitslosengeld im Ausland ist einfach.
Mehr Infos hier:
https://www.canaria-spanien.biz/kanaren ... hilfe.html
Die Arbeitslosenquote auf den Kanaren ist sehr gering und es gibt Jobs genug.
Sicher zahlt auch das deutsche Arbeitsamt gerne den Spanischkurs!