es gab hier schon 2-3 ähnliche Threads zu dem Thema aber irgendwie bin ich mir noch nicht sicher.
ich habe einen kunden der eine menge kleinerer / unbekannterer markennamen als google adwords kauft. der markenname taucht im anzeigentext und der überschrift, nicht aber in der url auf.
mich interessiert ob schon mal jemand von einer abmahnung gehört hat. (das google uU den Riegel vorschiebt ist mir bekannt, aber gab es ausserhalb von google adwords schon mal stress?)
und wenn eurer Kunde die Marken bewirbt, und das tut er ja, er benutzt sie ja im Anzeigentext und Überschrift, dann diese Marken aber selber nicht im Angebot hat, ist es ein eindeutiger Markenmißbrauch und somit dann natürlich abmahnbar.... wenn er die beworbenen Marken in seinem Angebot hat, ist es eine erlaubte Verwendung der Marke, ggf. spielt es dann noch eine Rolle wie die Seite aussieht auf der der User landet, wenn er die Anzeige klickt... Wenn Marke A beworben wird, der User aber nach einem Klick auf diese Anzeige im Shopbereich von Marke B landet, die ähnliche Produkte vertreibt, ist es auch wieder nicht sauber, selbst wenn Marke A in dem Shop auch angeboten wird....
ist jedenfalls meine Meinung.... zur Sicherheit sollteste, bzw. dein Kunde mal mit einem Anwalt darüber reden, der kennt sich da genau aus.
vielen dank für den Link...das entspricht so genau dem thema, was wir damals auch an der backe hatten. wenn es auch glücklicherweise keine Abmahnung gegeben hat, sondern nur freundlichst der Hinweis auf angeblichen Markenmissbrauch...