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Frage bzgl. Adsense und Steuern

Alles zum Thema Google Adsense.
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Fragensteller
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Beitrag von Fragensteller » 14.12.2006, 16:10

Hallo,

das ist wahrscheinlich der x.te Thread diesbezüglich, aber ich blick langsam nicht mehr durch. Ein Anruf beim Finanzamt hat auch überhaupt nichts gebracht, die Dame am Telefon kannte AdSense überhaupt nicht. Ein Anruf bei der Handelskammer brachte auch nix.

Also:
Ich bin derzeit Student. Ich betreibe mit meinem Kumpel, ebenfalls Student, neuerdings eine Webseite. Wir planen noch ein paar weitere Webseiten zu erstellen. Auf Webseite 1 haben wir Google Adsense implementiert und wir erwarten eine Einnahme bei Webseite 1 im Jahr von 1500$-2000$ (hochgerechnet), was wir dann durch zwei teilen.

Wie müssen wir das ganze versteuern? Müssen wir ein Gewerbe anmelden? Was ist der Unterschied zwischen einem Gewerbe und einer OHG oder GBR? Spielt es eine Rolle, dass wir Studenten sind (Freibetrag)?

Da wir planen, Webseiten für Dritte zu erstellen, müssen wir wahrscheinlich sowieso ein Gewerbe anmelden. Aber das liegt noch etwas in weiter Ferne. Deswegen bitte haupstächlich auf die Adsense-Frage antworten.

Besten Dank.

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haha
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Beitrag von haha » 14.12.2006, 17:04

Fragensteller hat geschrieben:Wie müssen wir das ganze versteuern?
Erst nach dem Gewerbesteuersatz, dann nach Eurem Einkommenssteuersatz. Ersteres und sicherlich auch das Zweite fällt bei Euch weg, da Ihr die Mindestbeträge nicht erreicht (Gewerbe- und Einkommensteuererklärungen müsst Ihr natürlich trotzdem abgeben).
Müssen wir ein Gewerbe anmelden?
Ja, wer ein Gewerbe führt (siehe unten), muss auch ein Gewerbe anmelden.
Was ist der Unterschied zwischen einem Gewerbe und einer OHG oder GBR?
Ein Gewerbe ist "eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt" (§15, Absatz 2 des Einkommenssteuergesetzes). Umständlich ausgedrückt, aber im Kern ganz einfach.
OHG, GbR, KG usw. sind Rechtsformen für gewerbliche Tätigkeiten, sie bestimmen zum Beispiel, wer mit wie viel für den Laden geradesteht.

Da ihr vermutlich nichts anderes vereinbart habt, seid Ihr zwei automatisch eine GbR, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Da Ihr beide Gewerbetreibende seid, müsst Ihr beide ein Gewerbe anmelden (am Besten geht Ihr zusammen zum Gewerbe- oder Ordnungsamt).
Spielt es eine Rolle, dass wir Studenten sind (Freibetrag)?
Einkommen ist Einkommen.
Da wir planen, Webseiten für Dritte zu erstellen, müssen wir wahrscheinlich sowieso ein Gewerbe anmelden.
Gewerbe hat nichts damit zu tun, ob Ihr für Dritte Dienste erbringt (mal abgesehen davon, dass ihr dies ja auch mit der Werbung schon tut).

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