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markenname in der domain

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Anonymous

Beitrag von Anonymous » 18.01.2007, 20:44

Kralle hat geschrieben:Klar, soweit ins Detail wollte ich natürlich auch nicht gehen. Ist die Marke aber im Domainnamen, so könnte schnell der Eindruck entstehen, daß man selbst Nutzungsrechte für die Marke hat, bzw. die Marke selbst unter dieser Domain auftritt.
gut, aber die Unterschiede dort hatte ich ja auch schon angeschnitten... eine domain marke.tld wird der markeninhaber fast immer freiklagen können... gut, das Fall kinder.at wäre mal ein gegenbeispiel, aber auch nur weil viele Menschen beim Begriff Kinder, also auch dem thema der Webseite, nicht als erstes an einen Schokoriegel oder Schokoladeneier denken.... wenn das thema jetzt schokoriegel gewesen wäre, wäre dort das Urteil aber wahrscheinlich auch anders ausgefallen...

aber bei marke-fanclub.tld besteht ja eigentlich keine Verwechslungsgefahr mit der webseite des Markeninhabers...

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fairsand
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Beitrag von fairsand » 18.01.2007, 20:48

Ich hatte die Domain ebayauktion.de (mit schriftlicher erlaubnis von ebay 2000/2001)
Bin trotzdem abgemahnt worden. (Streitwert 100.000€)

Dank der noch vorhandenen Mail konnt ich mich zum Glück rauswurschteln....;-)
Wobei eBay zu den Guten zählt und der Anwalt sicher auch von eBay bezahlt wird.
Andere fackeln nicht lange.

Kralle
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Beitrag von Kralle » 18.01.2007, 21:43

net(t)worker hat geschrieben:aber bei marke-fanclub.tld besteht ja eigentlich keine Verwechslungsgefahr mit der webseite des Markeninhabers...
Täusch dich da mal nicht! Es gibt zahlreiche Marken die eigene Fanclubs unterhalten :wink:

Funkozilla
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Beitrag von Funkozilla » 18.01.2007, 22:05

Aus eigener Erfahrung: Alles was auch nur ansatzweise nach Marke riecht sollte man aus dem Domainnamen rauslassen. Hatte mal eine Domain, die ich vorher über das Deutsche Patent und Markenamt in München überprüft habe, ob nicht doch irgendeiner einen so oder ähnlich lautende Marke eingetragen hatte. Ergebnis: Alles okay, war weit und breit nichts zu finden.

Allerdings kam der Hammer dann aus einer unerwarteten Ecke: Es war eine !europäische! Marke beim entsprechenden Patentamt eingetragen, die die deutsche Patentanmeldung quasi überdeckte bzw. ersetzte.

Streitwert: 50.000 Euro, Anwaltskostennote: 1.450 Euro. Bin aber glücklicherweise um die Zahlung rumgekommen. :wink:

War schon ein seltsames Prozedere: Abmahnung von einer internationalen Anwaltskanzlei aus München per Email vorab, und zwei Tage später der ganze Müll als normale Postsendung. Fristsetzung: 3 Tage! Ansonsten würde es in eine Klage übergehen. Und die hätte ich mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit verloren. Deswegen: Auf Markennamen tunlichst verzichten!

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Beitrag von Abakus Forengast » 18.01.2007, 23:03

Mein Reden!

Gruß Traxx-X

Cura
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Beitrag von Cura » 19.01.2007, 14:20

Das Thema hatten wir in der Rechtsecke schon öfter.

Es kommt weniger darauf an, dass eine Marke genutzt wird, sondern vielmehr wie eine Marke genutzt wird.

Stichwort: Markenmässige Nutzung -

Simples Beispiel: Schufa und Schufafreie Kredite -

Hier haben die Gerichte keine markenmässige Nutzung gesehen. Begründung: Wie sollte man einen schufafreien Kredit sonst nennen?

Anderes fiktives Beispiel: Eine Webseite, die sich speziell mit Problemen mit und bei G befasst. Wie sollte man diese Seite anders nennen als z. B. "Problemfall Google" (so oder so ähnlich)?

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