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Bundestag verabschiedet 1984 .. aeh .. Telemediengesetz

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Airport1
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Beitrag von Airport1 » 20.01.2007, 00:52

https://www.heise.de/newsticker/meldung/83911

aufmerksam durchlesen, und dann sich fragen wie weit wir dem Glaesernen Buerger denn noch kommen wollen, bzw. ob 1984 lediglich zu frueh vorhergesagt wurde..

Wer schlaeft, hier was zum Wachwerden ;)

Anbieter von Telemedien müssen künftig laut dem TMG "für Zwecke der Strafverfolgung, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes" Bestandsdaten wie Name, Anschrift oder persönliche Nutzerkennungen herausgeben. Diese Klausel bezieht sich auch auf die "Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum" sowie auf die "Gefahrenabwehr durch die Polizeibehörden der Länder".
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