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LocoTom
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Registriert: 26.12.2006, 18:00

Beitrag von LocoTom » 29.01.2007, 11:35

Hallo,

bei den Nutzungsbedingungen für das Google Advertising Professionals Programs bin ich über zwei Sätze gestolpert, die mich etwas verwunderten:

"Sie sind für die Einziehung von Forderungen, die gegen Ihre Kunden
bestehen, allein verantwortlich und können insbesondere aus etwaigen
Zahlungsausfällen oder -verspätungen Ihrer Kunden keine Einwendungen oder Einreden gegen Ansprüche von Google herleiten."

Soll man hier das Ausfallrisiko für Google übernehmen oder wie ist das gemeint? Ich arbeite nur per Vollmacht für den Kunden und die Zahlung und das Vertragsverhältnis für die Werbung besteht direkt mit Google.

Unter Haftungsfreistellung ist folgender Satz zu finden:
"Dies gilt auch für alle Ansprüche, die von Ihren Kunden in Verbindung mit
dem AdWords Programm gegen Google geltend gemacht werden."

Sollen hier die Haftung für z.B. technische Probleme und sonstigen Fehler auf einen abgewälzt werden?

Der Support sieht sich dort in einem rechtlichen Interessenkonflikt dies einem Interessenten zu erläutern, was mich dann noch etwas mehr irritierte.

Wie sind denn die Erfahrungen, falls einmal ein Kunde zahlungsunfähig gegenüber Google war?
Und vielleicht kann ja auch einer der Berater hier eine bessere Auskunft geben, wie diese Klauseln gemeint sind.

Danke und viele Grüße

Thomas

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