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hi, das kann man umgehen, wenn der Kunde lediglich eine Rechnungsinformation per Mail bekommt und sich die Originalrechnung im geschützten Kundenbereich ausducken mußnet(t)worker hat geschrieben:naja... die Frage wäre doch erstmal wie du die Daten vorliegen hast für deine Rechnungen... und was dann mit den PDF Rechnungen geschehen muss... und ob du nur Privatkunden oder auch firmenkunden hast... firmenkunden brauchen ja halt ne signierte rechnung, wenn diese elektronisch zugestellt wird...
geht das nicht einfach darum, dass die Rechnung nach dem Ausstellen nicht manipuliert wurde? Also könnte ein download da evtl. wirklich ausreichend sein... müsste dann aber auch langfristig dort stehen, so dass man bei einer Buchprüfung die entsprechenden Rechnungen auch nochmal downloaden könnte um sie dem FA zu zeigen...Airport1 hat geschrieben:> ein Download im geschützten Bereich ist zulässig?
dazu muesste erstmal definiert werden was wirklich (ausreichend) geschuetzt ist? .htaccess .. session .. oder doch nur (in verbindung mit) echtes SSL zertifikat ... denn ein ungenuegender schutz kann ja geknackt/ausgehebelt werden, das wird man auch beim FA (vielleicht *fg*) wissen.