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Infinit
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Beitrag von Infinit » 02.02.2007, 10:31

Hallo,
bin durch Zufall auf folgendes Angebot gestoßen
(und nein, ich arbeite nicht für diese Firma):

https://www.priormart.com/de

Hat jemand vielleicht schon Erfahrungen mit den Jungs gemacht ?
Erscheint Euch das Angebot seriös ?

Zusatzfrage:
Kann mir jemand sagen, wieviel er bei seinem Notar für die Aufbewahrung seines Contents bezahlt ?

Danke !

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ole1210
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Beitrag von ole1210 » 02.02.2007, 10:55

Also ich bewahre meinen Content auf meiner eigenen Festplatte auf.

Ich habe einmalig für 80 GB ca. 50 Euro bezahlt...

woody
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Beitrag von woody » 02.02.2007, 19:18

welchen nutzen hab ich von dem dienst?

professionelle grabber wie den dailer parasiten kümmert es einen scheissdreck ob ich das "geschützt" habe und noch mehr ob es irgendwo hinterlegt ist.
der dreckige dieb versteckt sich weiter hinter seiner ltd. und ähnlichen konstrukten wie viele andere seiner kollegen.
viel spass beim klagen in u.k. und offshore!

greetz woody

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lauterbach
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Beitrag von lauterbach » 02.02.2007, 19:57

> welchen nutzen hab ich von dem dienst?

Urhebernachweis, wenn jemand dein Webdesign klaut
Urhebernachweis, wenn jemand behauptet, du hättest geklaut
und Datensicherung

Gegne offshore Ltds ist das sicherlich nicht sehr wirkungsvoll aber die klauen ja auch selten webdesigns, sehen jedenfalls nicht so aus ;-) und verklagen tun die auch selten.

Normaler Notar kostet 80-100 EUR, manchmal auch 50, je nachdem, hängt vom Geschäftswert ab.

Infinit
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Beitrag von Infinit » 02.02.2007, 20:35

@lauterbach

Danke !

root
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Beitrag von root » 03.02.2007, 00:44

N'abend,
Hat jemand vielleicht schon Erfahrungen mit den Jungs gemacht ?
Nein, werde ich auch nie. Für content kann man sich den dienst sparen, spendet die kohle lieber
Erscheint Euch das Angebot seriös ?
Nein! Die AGB sind automatisch als gelesen gekennzeichnet, wenn man sich anmelden will. Ist mE sogar unzuläßig!?! - unseriös definitiv. :evil:
Kann mir jemand sagen, wieviel er bei seinem Notar für die Aufbewahrung seines Contents bezahlt?
Nein, s.o.
waybackmachine, freunde + geschäftspartner, kunden etc reichen meist aus
und nein, ich arbeite nicht für diese Firma...

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Irgendwie müffelt dieser thread, sry. Könnte auch an meinem AlkRank liegen, oder meinen Socken, oder lauterbach, oder....

Egal, N8
root

Hasenhuf
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Beitrag von Hasenhuf » 04.02.2007, 16:48

lauterbach hat geschrieben:Urhebernachweis, wenn jemand dein Webdesign klaut
Urhebernachweis, wenn jemand behauptet, du hättest geklaut
Nein, der andere kann immer noch behaupten es schon vor der Hinterlegung geschrieben und veröffentlicht zu haben.

lauterbach
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Beitrag von lauterbach » 09.02.2007, 13:56

Hasenhuf hat geschrieben:
lauterbach hat geschrieben:Urhebernachweis, wenn jemand dein Webdesign klaut
Urhebernachweis, wenn jemand behauptet, du hättest geklaut
Nein, der andere kann immer noch behaupten es schon vor der Hinterlegung geschrieben und veröffentlicht zu haben.
Behaupten kann er viel aber beweisen kann er es wohl kaum. Denn unter mehreren vermeintlichen und angeblichen Urhebern kann immer nur einer den ersten Nachweis haben und das ist: der Urheber des Originals.
Außerdem kann er seinen Schaffensprozess dokumentieren und nicht nur das fertige Werk. Auch das kann ihm keiner streitig machen.

Hasenhuf
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Beitrag von Hasenhuf » 10.02.2007, 16:13

Unzählige Urheber hinterlegen keinen Nachweiß. Richtern ist bewußt, daß ein Fremder das Werk als eigenes hinterlegen könnten.

Die Hinterlegung beweist lediglich, daß das Werk mindestens seit dem Zeitpunkt der Hinterlegung existiert, sie beweist nicht die Urheberschaft. Außerdem gibt es auch noch Doppelschöpfungen.

Die Hinterlegung ist ein Indiz, nicht mehr und nicht weniger und ein Richter wird es entsprechend werten. Die Hinterlegung kann hilfreich sein aber sie beweist nicht die Urheberschaft.

lauterbach
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Beitrag von lauterbach » 10.02.2007, 20:11

> Unzählige Urheber hinterlegen keinen Nachweiß.

Genau. Und ein Beweis ist immer noch besser als kein Beweis.

> Richtern ist bewußt, daß ein Fremder das Werk als eigenes hinterlegen könnten.

Straftaten finden statt, dagegen helfen die schärfsten Gesetze nichts.

> Außerdem gibt es auch noch Doppelschöpfungen.

Und genau die lassen sich mit Hinterlegung viel besser identifizieren als ohne (siehe Schaffensprozess).

> Die Hinterlegung ist ein Indiz, nicht mehr und nicht weniger und ein Richter wird es entsprechend werten. Die Hinterlegung kann hilfreich sein aber sie beweist nicht die Urheberschaft.

Die notarielle Hinterlegung plus Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung wird regelmäßig als ausreichender Nachweis angesehen. Die eidesstattliche Erklärung kann man jederzeit mit dem gleichen Effekt durchführen, die Hinterlegung nicht. Deshalb bringt es durchaus etwas, jetzt zu hinterlegen. Bitte einmal die FAQs lesen.

Hasenhuf
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Beitrag von Hasenhuf » 11.02.2007, 16:57

Und dennoch kann ein Notar so viel versichern wie er will, solange er nicht versichert während der Schöpfung dabei gewesen zu sein, kann er keinen Nachweis zur Urheberschaft erbringen. Das ist ein ganz einfacher Gedankengang.

Es bleibt dabei, die Hinterlegung beweist lediglich, daß das Werk mindestens seit dem Zeitpunkt der Hinterlegung existiert, sie beweist nicht die Urheberschaft.

lauterbach
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Beitrag von lauterbach » 11.02.2007, 19:15

nicht die eidesstattliche Erklärung vergessen.

Grundsätzlich liegst du ja gar nicht falsch. Der einzige Nachweis, der besser wäre als die notarielle Hinterlegung, wäre tatsächlich der Notar, der dem Urheber über die Schulter schaut. Wenn das aber der einzige akzeptierte Beweis für eine Urheberschaft sein soll, hätte praktisch niemand einen Urhebernachweis.

Also akzeptieren Richter auch den zweitbesten Beweis, der ist nämlich immer noch selten genug. Eigentlich auch ein ganz einfacher Gedankengang...

GreenHorn
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Beitrag von GreenHorn » 11.02.2007, 19:47

Hier stinkts nach Schleichwerbung, ich verzieh mich wieder... :-?

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