unique hat geschrieben:Solange ich das mit meinem Geschäftspartner so abspreche, ist alles in Ordnung - jedenfalls für mich... Vielleicht bin ich nicht deutsch genug, mich diesen Schikanen zu beugen. Zumal eine Rechnung per Post auch ohne Unterschrift gültig ist
Warum soll das jetzt auf einmal nicht mehr gelten?
Du kannst das mit deinem Geschäftspartner halten wie Du willst. Nur ist dann dein Geschäftspartner nicht dazu berechtigt, die Vorsteuer abzuziehen. Wenn er bsp. Kleinunternehmer ist, dann ist das auch gänzlich unproblematisch, da hat auch kein Finanzamt etwas dagegen.
Nur: Bringe ich meine Geschäftspartner, die keine Kleinunternehmer sind, in eine mißliche Lage (auf daß sie womöglich später bei mir um eine Papierrechnung betteln) oder benehme ich mich von vornherein hinreichend professionell?
Mir ist es natürlich recht, wenn noch kaum jemand seine Rechnungen signiert - das ist nämlich derzeit ein Wettbewerbsvorteil für mich.
PS: @unique, vielleicht nimmst Du mal eine Exceltabelle und rechnest ein wenig, wie man mit (niemals bezahlten) Scheinrechnungen von nicht existenten Geschäftspartnern und Vorsteuer-Rückerstattungen saftig Geld machen kann. Und daraus läßt sich per PDF-Dokumenten natürlich einfach ein Massengeschäft machen. Natürlich geht das im Prinzip auch mit Papierausdrucken, aber für elektronische Dokumente gibt es wahrscheinlich das Kriterium der Fälschung nicht so wie bei Papierbelegen. Mit der qualifizierten elektronischen Signatur läßt sich das eben nicht mehr fälschen - da muß jemand seinen Kopf hinhalten.