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Henk
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Beitrag von Henk » 27.03.2007, 19:55

Die Seiten haben wir nun gerade für je 3.500.- Euro weiter Verkauft.
Natürlich werden wir die Käufer aufvordern, die Texte zu ändern.
Wir haben uns nichts vorzuwerfen.
Wer ein Auto mit gestohlenen Reifen kauft und weiterkauft macht sich u.U.auch strafbar... 8)

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comm
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Beitrag von comm » 28.03.2007, 11:44

wie blauäugig ist das bitte?! da wird kein richter auch nur ein auge zu drücken. wenn ihr drogen kauft und sie unverändert weiterverkauft mit dem hinweis, ihr wusstest gar nicht was das für ein zeug war (obwohl offensichtlich), dann seid ihr auch dran! hoffentlich versteuert ihr den gewinn auch brav, denn bei steuerhinterziehung gibts kein pardon mehr!

Fantomas
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Beitrag von Fantomas » 28.03.2007, 13:25

LOL, manche haben echt Kampfgeist.
Der Hehler ist ja fast noch schlimmer als der Dieb.

"Herr Richter, dir Rolex war so billig und ich konnte Sie gleich weiterverkaufen mit so viel gewinn...ich beantrage Freispruch!"

F.
If only you and dead people can read hex,
how many people can read hex then?

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Anonymous

Beitrag von Anonymous » 28.03.2007, 13:44

ach... kommt.... Leute...

wenn besagter Content schon vorhanden war, als das projekt gekauft wurde, und es jetzt so weiterverkauft wurde, wäre doch der wirkliche Verursacher derjenige der es zuerst verkauft hat... klar, dem jetztigen Verkäufer könnte man rein rechtlich auch den urheberrechtsverstoß vorwerfen.... aber da hätten wir doch wieder eine solcher Situationen in denen der falsche den Kopf hinhalten muss... also genau eine Situation über die wir uns hier bei Mitstörerhaftung-Abmahnungen ewig aufregen...

erstmal ist doch wichtig, dass der jetztige Käufer den Content entfernt...

wegen Abmahnung, Schadensersatz, Unterlassungserklärung etc. sollte man sich doch jetzt eher an den wirklichen Verursacher wenden... und den jetztigen Verkäufer mal mit einem blauen Auge davonkommen lassen... der wird dem jetztigen Käufer ja wohl jetzt einen Ersatz-Content liefern müssen oder eben einen teil des verkaufspreises ersatten.... hmm... eigentlich könnte er ja freiwillig auch etwas für die pupconf spenden... :wink:

comm
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Beitrag von comm » 29.03.2007, 13:36

@networker: das ist nicht dein ernst?! ist mal wieder typisch (deutsch), alle anderen sind schuld! der hehler wäre damit grundsätzlich schuldlos. komisches rechtsverständnis!

chrizz
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Beitrag von chrizz » 29.03.2007, 13:55

das blaue auge ist so ne sache. da es offentlichtlich ist, dass der content nicht von der seite stammt,. da der link komplett woanders hingeht, ist das rechtsanspruch treu und glauben m.E. auch nicht mehr wirksam. insofern sollte der (ver-)käufer auch durchaus seinen teil der schuld tragen. ebenso wie der erste verkäufer.
und der jetztige käufer muss die sache, wie nettworker schon sagte, entfernen. ansonsten muss er auch zahlen...

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 29.03.2007, 14:07

comm hat geschrieben:@networker: das ist nicht dein ernst?! ist mal wieder typisch (deutsch), alle anderen sind schuld! der hehler wäre damit grundsätzlich schuldlos. komisches rechtsverständnis!
klar ist das mein Ernst....

wir hatten hier letztens einen schönen Fall, da hatte sich jemand bei ebay erotische Bilder, inkl. Lizenz für Veröffentlichung ersteigert...
Auf einmal flatterte ihm eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverstoß ins Haus... der ebay-Verkäufer hatte wohl nicht das Recht eine solche Lizenz zu verkaufen....

Und du bist dann jetzt wohl der Auffassung, dass dieser Webmaster zurecht abgemahnt wurde, obwohl er im grunde ja darauf geachtet hatte, dass rechtlich alles ok ist.... die Ursache für den Verstoß lag absolut ausserhalb seines Einflussbereiches... aber dennoch muss er jetzt zahlen...

klar, er kann seinen Schaden jetzt beim Verkäufer einklagen, aber da ist nix zu holen... ergo bleibt er auf den Kosten sitzen, obwohl er selber rein moralisch nix verwerfliches getan hat... aber rechtlich trifft ihn leider eine Mitschuld...

Das jemand der vorsätzlich mit gestohlenen Waren handelt bestraft gehört ist klar...
aber willst du z.B. einen Auktionator der Hehlerei bezichtigen, weil er Gegenstände versteigert die gestohlen wurden und als Pfand in einer Pfandleihe hinterlegt wurden....

man sollte den Unterschied zwischen Recht und Moral kennen und entsprechend handeln und nicht immer gnadenlos auf sein "Recht" bestehen...

badbear
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Beitrag von badbear » 29.03.2007, 14:47

net(t)worker hat geschrieben:man sollte den Unterschied zwischen Recht und Moral kennen und entsprechend handeln und nicht immer gnadenlos auf sein "Recht" bestehen...
@networker

Also grundsätzlich stimme ich Dir zu ... aber ... Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Gerade bei Internetgeschäften mit Domains/Domaininhalten oder dem von Dir genannten, sollte man sich davon überzeugen, das der Anbieter auch die entsprechenden Rechte/Lizenzen besitzt, berechtigt ist, diese zu veräußern und man sich das besten noch alles schriftlich geben läßt.

Und dann kommt noch dazu: Moral ... ist das eine ..... aber ..... Recht haben und Recht bekommen, das sind hier bei uns zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.

Habe gerade selbst mal Interessenhalber bei eBay so ein Schnäppchen gekauft, 4 GB Programme, Scripte und Projekte mit Wiederverkaufsrechten. Schon allein die Lizenz, die dabei ist, ist ne Lachnummer. Kein Name, keine Adresse, keine Beschreibung, was in der Lizenz enthalten ist. Und wenn ich mir dann die Inhalte der CD´s anschaue bezweifel ich sehr stark das der Verkäufer überhaupt die Berechtigungen besitzt, diese weiter zu veräußern. Wenn ich jetzt, trotz meiner Zweifel, diese 4 GB weiterverkaufe, ...... wer ist dann Schuld .... wenn mein Käufer dann abgemahnt oder gar strafrechtlich verfolgt wird?

Man sieht, rechtlich gesehen ist das alles gar nicht so einfach und es ist schon Bullshit genug, das man sich in der heutigen Zeit um solche Dinge noch zusätzlich Gedanken machen muß, wenn man irgendetwas im Internet kauft.

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 29.03.2007, 15:18

badbear hat geschrieben: Also grundsätzlich stimme ich Dir zu ... aber ... Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Gerade bei Internetgeschäften mit Domains/Domaininhalten oder dem von Dir genannten, sollte man sich davon überzeugen, das der Anbieter auch die entsprechenden Rechte/Lizenzen besitzt, berechtigt ist, diese zu veräußern und man sich das besten noch alles schriftlich geben läßt.
das nützt auch alles nix, wenn dir dann falsche Informationen schriftlich bestätigt werden.... du willst alles richtig machen, prüfst alles soweit es dir möglich ist, lässt dir alles schriftlich bestätigen... aber dennoch schützt dich dies dann nicht vor einer Abmahnung, wenn man dir was falsches bestätigt hat und der verkäufer nicht wirklich die Rechte hatte eine Lizenz zu vergeben....

klar, rein rechtlich wäre der Käufer dann belangbar, denn er hat ja unbestritten keine gültige Lizenz gehabt... aber moralisch sieht die Sache anders aus, da trifft ihn doch im Grunde nicht wirklich eine Schuld... auch wenn es dem gesetzgeber egal ist ob dies so ist oder nicht... da liegts dann am Geschädigten, ob er seine rechtlichen Möglichkeiten voll ausnutzt und mit kostenpflichtigen Abmahnungen und Schadensersatzforderungen nur so um sich wirft oder ob er sich auf den wirklichen "Täter" konzentriert und sich mit dem Mitstörer anderseits einig wird... wie gesagt... mit nem blauen Auge davonkommen lassen... aber um das blau zu bekommen, ist es auch nötig einmal gezielt mittelkräftig zuzuschlagen... jetzt aber nicht wörtlich nehmen... :wink:

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