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Nein, nicht immer. Es gibt auch noch sowas wie "Liebhaberei" ohne Gewinnerzielungsabsicht, wenn man nur die Kosten decken will.dirk30 hat geschrieben:So bald Einnahmen erzielst brauchst einen Gewerbeschein und es ist ein kommerzieles Projekt...
Aber ob es liebhaberei ist oder nicht entscheidet doch das Finanzamt... sobald aber regelmäßig Gewinne eingefahren werden, ist es ein Gewerbe... Liebhaberei wäre es wenn dauerhaft nur Verluste gemacht werden...Keyser Soze hat geschrieben:Nein, nicht immer. Es gibt auch noch sowas wie "Liebhaberei" ohne Gewinnerzielungsabsicht, wenn man nur die Kosten decken will.dirk30 hat geschrieben:So bald Einnahmen erzielst brauchst einen Gewerbeschein und es ist ein kommerzieles Projekt...
https://de.wikipedia.org/wiki/Gewinnerzielungsabsicht
Richtignet(t)worker hat geschrieben:Aber ob es liebhaberei ist oder nicht entscheidet doch das Finanzamt...
Genau das wurde aber im ersten Beitrag nicht genau spezifiziert und nur deshalb wollte ich das kurz einwerfen, dass nicht pauschalisiert wie im 2. Beitrag behauptet immer eine Gewerbepflicht eintritt, sondern dass es (unter sehr speziellen Voraussetzungen) Ausnahmen gibtsobald aber regelmäßig Gewinne eingefahren werden, ist es ein Gewerbe... Liebhaberei wäre es wenn dauerhaft nur Verluste gemacht werden...