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von DonDisco » 20.04.2007, 21:05
Thomas2 hat geschrieben:symantec hat geschrieben:Normalerweise mus man denjenigen den man in einen Katalog aufnimmt darüber informieren. Dann kann der die Löschung verlangen kommt kein Feedback auf den Eintrag kannst Du ihn wohl drinnen lassen.
Das kann ich mir nicht vorstellen.
1. Falls eine Zustimmung erforderlich ist, müsstest Du die vor der Veröffentlichung einholen und nicht hinterher
2. Das Ausbleiben eines Widerspruchs als Zustimmung zu deuten ist wohl auch nicht das richtige
3. Wenn Du per E-Mail oder Fax informierst, kann das schnell als unzulässiger Spam interpretiert werden
MfG
Thomas
Sehe ich genauso.
ad 1) exakt.
ad 2) Gibts nur bei Leuten die schon in geschäftlicher Beziehung stehen (siehe BGB)
ad 3) exakt.