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Naja... ich würde mal sagen, dass du dann zusehen solltest, dass du spätestens dann die Förderung in Anspruch nimmst, kurz bevor das Arbeitslosengeld ausläuft... daher vorher abklären, ob die diese Förderung auch bei einem Wechsel der Nebentätigkeit in eine Vollexistenz zahlen würden...Schnipsel hat geschrieben:Hmmm... wenn ich aber nach dem Ablauf der Zahlung von AL Geld1 nach einem Jahr nichts mehr vom Arbeitsamt bekomme... immer noch Kleinstunternehmer bin - was passiert dann bei mehr Gewinn, ich bekomme ja kein HartzIV da ich zu vermögend bin. Da kann man mir ja nix abziehen, oder gegenrechnen.
Du wirfst alles durcheinander.Hmmm... wenn ich aber nach dem Ablauf der Zahlung von AL Geld1 nach einem Jahr nichts mehr vom Arbeitsamt bekomme... immer noch Kleinstunternehmer bin - was passiert dann bei mehr Gewinn, ich bekomme ja kein HartzIV da ich zu vermögend bin. Da kann man mir ja nix abziehen, oder gegenrechnen.
Als Selbstzahler hast Du jedenfalls alle Freiheiten - ich bin heilfroh, daß ich das vor mehr als zehn Jahren riskiert habe und seither alle Angebote für Vollzeit- oder Teilzeitjobs (mit entsprechender Versicherungspflicht) ausgeschlagen habe.Schnipsel hat geschrieben:Wenn ich beiträge selber zahlen muss, dann kann ich auch richtig gewerbe mit Firmennamen anmelden - oder?