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Frage zu Gewerbeanmeldung

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oldInternetUser
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Beitrag von oldInternetUser » 22.04.2007, 19:07

Wenn Du nix kriegst, kann dir auch nichts abgezogen werden.

Also ganz normaler Gewerbebetrieb.

Ich bin seit Ewigkeiten selbständig und hatte auch schon absichtliche Minus-Jahre - wo mein Arbeitsamt ist, weiß ich noch nicht einmal.

Allerdings: Wenn die Krankenkasse / Rentenversicherung während / nach AlgI über Ämter läuft, könnte das eventuell ein Unterschied sein.

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Schnipsel
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Beitrag von Schnipsel » 22.04.2007, 19:17

Naja, eben - ohne Vollgewerbe würde das ja übers Arbeitsamt laufen... glaube nicht, das die das mögen würden - aber welches Druckmittel hätten sie denn?

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 22.04.2007, 19:33

Schnipsel hat geschrieben:Hmmm... wenn ich aber nach dem Ablauf der Zahlung von AL Geld1 nach einem Jahr nichts mehr vom Arbeitsamt bekomme... immer noch Kleinstunternehmer bin - was passiert dann bei mehr Gewinn, ich bekomme ja kein HartzIV da ich zu vermögend bin. Da kann man mir ja nix abziehen, oder gegenrechnen.
Naja... ich würde mal sagen, dass du dann zusehen solltest, dass du spätestens dann die Förderung in Anspruch nimmst, kurz bevor das Arbeitslosengeld ausläuft... daher vorher abklären, ob die diese Förderung auch bei einem Wechsel der Nebentätigkeit in eine Vollexistenz zahlen würden...

Pompom
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Beitrag von Pompom » 22.04.2007, 20:11

Hmmm... wenn ich aber nach dem Ablauf der Zahlung von AL Geld1 nach einem Jahr nichts mehr vom Arbeitsamt bekomme... immer noch Kleinstunternehmer bin - was passiert dann bei mehr Gewinn, ich bekomme ja kein HartzIV da ich zu vermögend bin. Da kann man mir ja nix abziehen, oder gegenrechnen.
Du wirfst alles durcheinander.
Deine Kleingewerberegelung, auf die du dich beziehst, ist eine Steuergeschichte und hat nichts mit dem Arbeitsamt zu tun. Wenn du mehr Gewinn machst, wirst du diesen auch versteuern müssen. Das machst du beim Finanzamt, nicht beim Arbeitsamt.

Ein Gewerbe hast du, wenn du dieses ausführst, oder wenn du eines anmeldest.

Wenn du ALG1 beziehst, hast du Hinzuverdienstgrenzen. Überschreitest du diese, z.B. mit dem Gewerbegewinn, wird der Gewinn auf das ALG angerechnet. Das macht dann das Arbeitsamt, weil du dieses auf einem Arbeitsamtsformular angegeben hast. Arbeitest du mehr als 15 Stunden, auch in deinem Nebengewerbe, überschreitest du die Arbeitszeitgrenze für den Hinzuverdienst vom Arbeitsamt, womit die dir einen Strick drehen, und sagen, du standst mit deiner AZ nicht mehr dem Arbeitsamt zur Verfügung, womit du u.U. einen Anteil am ALG1 verlierst.

Bekommst du ALG2, das der verurteilte (jetzt darf man ihn, glaube ich, auch Verbrecher nennen) Hartz sich ausgedacht hast, gilt das entsprechend.
Bekommst du kein ALG2, interessiert es das AA einen feuchten K..., wo du dein Geld herbekommst. Jedoch solltest du, wenn du in das Vollgewerbe, bzw. deinen Lebensunterhalt damit bestreitest, dich auch nicht mehr beim Arbeitsamt als arbeitssuchend listen lassen.

Bei einer Förderung durch das AA solltest du aufpassen, ob du mit Inanspuchnahme sozialversicherungspflichtig wirst, was du als "normaler" selbständiger nicht unbedingt bist. Weil, wenn du es wirst, wirst du weiterhin in die ges. Rente einzahlen, was du als Selbständiger nicht musst. (Gibt ja bekanntlich paar bessere private Angebote zur Vorsorge.) Aber, u.U. bei "Förderung" auch z.B. für drei Jahre, obwohl du nur ein gefördertes Jahr Geld gesehen hast.

Deinen Gewinn wirst du, ob Nebengewerbe oder Hauptgewerbe, wie jeder nette deutsche Staatsbürger beim Finanzamt versteuern. Dies geschieht, entsprechend deiner Unternehmensform durch Gewerbesteuer bzw. Kapitalertragssteuer und/oder Einkommenssteuer.
uswusf.

*private Meinung - keine Beratung - frage einen Steuerberater*

Schnipsel
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Beitrag von Schnipsel » 22.04.2007, 20:20

Versteuern ist klar.. keine Frage, aber Krankenkasse zahlt ja arbeitsamt solange ich auch mit Nebenerwerbsgewerbe mache... weil ich ja arbeitslos bin. Wenn ich mich nicht mehr arbeitsuchend melde bin ich nicht mehr versichert, oder? Wenn ich beiträge selber zahlen muss, dann kann ich auch richtig gewerbe mit Firmennamen anmelden - oder?

oldInternetUser
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Beitrag von oldInternetUser » 22.04.2007, 21:00

Schnipsel hat geschrieben:Wenn ich beiträge selber zahlen muss, dann kann ich auch richtig gewerbe mit Firmennamen anmelden - oder?
Als Selbstzahler hast Du jedenfalls alle Freiheiten - ich bin heilfroh, daß ich das vor mehr als zehn Jahren riskiert habe und seither alle Angebote für Vollzeit- oder Teilzeitjobs (mit entsprechender Versicherungspflicht) ausgeschlagen habe.

Du verabschiedest dich von allen Arbeitsämtern in die Selbständigkeit, zahlst an die Krankenkasse und gibst die Kassenbeiträge bei der Einkommenssteuer an (das wirkt reduzierend).

Zu Übergangsproblemen kann ich damit aber nix sagen.

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Beitrag von Schnipsel » 22.04.2007, 21:10

Ja, klingt vernünftig... wird aber sicher schwieriger langer Weg. Gott sei Dank steh ich nicht jetzt schon mit dem Rücken zur Wand.

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