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Bestellst du auch für deinen Nachbarn DVD-Player bei Quelle? Auch der Eintrag in einen Webkatalog ist ein gültiger Vertrag, und Verträge dürfen nunmal nicht so ohne Weiteres für Dritte abgeschlossen werden.cr4m0 hat geschrieben:Aber hier geht es ja um einen einfache Link. Ich wollte jetzt wissen, ob ich Amazon, Google, diese Seite oder irgendeine andere, die nicht mir gehört, mit Beschreibung in einen Webkatalog eintragen darf.
War hier irgendwo die Frage danach, ob man fremde Seiten verlinken darf?Michael1967 hat geschrieben:Wie? Man darf also keine fremden Seiten einfach so verlinken?
Das glaube ich aber nicht!
Wo steht das denn? Muss nicht jeder Vertrag auch unterschrieben werden? Ist der auch ohne Unterschrift gültig?Auch der Eintrag in einen Webkatalog ist ein gültiger Vertrag
Wenn ich eine fremde Seite einfach in einen Webkatalog eintrage, dann verlinke ich diese auch. Wenn das Eintragen nicht erlaubt ist, dann ist auch das Verlinken einer fremden Seite nicht erlaubt.War hier irgendwo die Frage danach, ob man fremde Seiten verlinken darf?
Es geht nicht darum was ich will, sondern darum ob es erlaubt ist.Michael1967 hat geschrieben:Ich kann mir nicht vorstellen, dass es rechtlich nicht erlaubt ist.
Jetzt trage ich deine Seite einfach mal in meinen Webkatalog ein. Was willst du dagegen tun? Das kann doch nicht verboten sein.
Unterschreibst du beim Bäcker wenn du morgens deine Brötchen kaufst?Michael1967 hat geschrieben:Wo steht das denn? Muss nicht jeder Vertrag auch unterschrieben werden? Ist der auch ohne Unterschrift gültig?Auch der Eintrag in einen Webkatalog ist ein gültiger Vertrag
Was hat ein Vertrag mit Bestellung zu tun?Michael1967 hat geschrieben:Ist doch irgendwie das selbe. Aber das mit dem Vertrag verstehe ich nicht. Ich bestelle mit einem Eintrag in einen Webkatalog doch nichts!
Das mit der Bestellung kam von dir (DVD-Player) *gg*Kralle hat geschrieben:Was hat ein Vertrag mit Bestellung zu tun?Michael1967 hat geschrieben:Ist doch irgendwie das selbe. Aber das mit dem Vertrag verstehe ich nicht. Ich bestelle mit einem Eintrag in einen Webkatalog doch nichts!
Ach, und das ist kein Vertrag? Dann kann dir der Bäcker ja auch schimmlige Brötchen in die Tüte stecken. Wohl bekomm's!Michael1967 hat geschrieben:Beim Bäcker kaufe ich eine Ware und bezahle.
Bei einem Eintrag akzeptierst du Nutzungsbedingungen. Du kannst aber nicht im Namen Dritter Bedingungen akzeptieren, sofern du nicht die Befugnis dazu hast.Michael1967 hat geschrieben:Das hat doch nichts mit einem Eitrag in einen Webkatalog zu tun. Ich verstehe diesen Vergleich nicht. Sorry!
Eine Bestellung ist eine von vielen Arten von Verträgen. Ein Vertrag ist aber keine Bestellung.Michael1967 hat geschrieben:Das mit der Bestellung kam von dir (DVD-Player) *gg*Kralle hat geschrieben:Was hat ein Vertrag mit Bestellung zu tun?Michael1967 hat geschrieben:Ist doch irgendwie das selbe. Aber das mit dem Vertrag verstehe ich nicht. Ich bestelle mit einem Eintrag in einen Webkatalog doch nichts!