Freundschaftswerbung per E-Mail ist eine unzulässige Belästigung der Verbraucher, befand das Landgericht Nürnberg-Fürth in einer einstweiligen Verfügung gegen die Nürnberger norisbank. Den Antrag zur Einstellung der Kampagne reichte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs ein.
Konkret störte die Wettbewerbszentrale, dass die Nürnberger Bank Kunden auf ihrer Internet-Seite auffordert, Freunden persönliche Mails gekoppelt mit einer Produktempfehlung für die norisbank zu versenden. Die Bank hingegen hält die Werbung per Mail weiterhin für legitim und marktüblich. Laut Banksprecher Thomas Tjiang werde die Freundschaftswerbung zwar jetzt eingestellt, dennoch wolle man den Vorgang intern prüfen.