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du kannst doch jederzeit etwas unter einem Pseudonym veröffentlichen, aber solange dies nicht amtlich eingetragen ist, wirst du es wohl kaum für ein Impressum als Anbieterkennung gefahrlos brauchen können...128 hat geschrieben: Vorraussetuung für den Eintrag ist aber wiederum, dass du Veröffentlichungen unter deinem Künstlernamen vorlegen musst, z.B. Zeitungsartikel die du unter diesem Namen verfasst hast.
Also eigentlich wird von dir zunächst erwartet, dass du ohne Eintragung in deinem Personalweis unter deinem Pseudonym veröffentlichst!![]()