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Und das heißt eben, dass Zitate zum Zweck des Verweises oder der Erläuterung verwendet werden.§ 51 Zitate / Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe, wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang
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In diesem Falle ist das einfach nicht erfüllt...Hallo ich möchte auf einer Seite zu bestimmten Themen Informationen bieten. Da es aber heute schon fast alles gibt, wollte ich fragen, ob ich Texte aus Büchern übernehmen kann?