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Eine nicht zu unterschätzende Änderung sind die neu eingeführten journalistischen Sorgfaltspflichten. Alle Internetseiten, die mit gewissen Regelmäßigkeit journalistisch-redaktionelle Inhalte bereitstellen, müssen nun also ein Mindestmaß an Sorgfalt beachten. Recherche und Berichterstattung müssen nacxh anerkannten journalistischen Grundsätzen erfolgen:
- Trennung von Berichterstattung und Kommentar
- Trennung von Inhalt und Werbung
- Verbot von Schleichwerbung
- Überprüfung der Informationen auf Herkunft und Wahrheitsgehalt
- Pflicht zur Gegendarstellung bei nachgewiesenem berechtigten Interesse
das geld würde ich mir sparen. da kannst du dir besser selber einen druckeneinen Presseausweis zu bekommen sollte kein Problem sein. Schau mal hier nach: https://www.dv-p.org/C7sogehts.html
Umgekehrt wird ein Schuh draus: Wenn Deine Webseite ein journalistisch reaktionelles Angebot darstellt, gelten diese weitergehenden Pflichten. Wenn man Werbung und Inhalt trennt und einen inhaltlich Verantwortlichen im Impressum angibt, heisst das aber nicht unbedingt, dass Du auch ein solches Angebot betreibst bzw. dieses so eingeordnet wird.Wie Williwusel zitierte, der "Pressestatus" einer Seite definiert sich über das Impressum und der Trennung von Nachrichten und Werbung (schau mal auf die Bild-ung, wenn die was verkaufen (lassen) wollen, steht immer "Anzeige" )
Quelle: https://www.linksandlaw.info/hinweisezu ... chnung.htmDie Gesetzesbegründung umschreibt diese Fallgruppe als Angebote, "die massenkommunikativen Charakter aufweisen und damit als elektronische Presse beschrieben werden". Von Sinn und Zweck her spricht einiges für ein weites Begriffsverständnis und für den Bewertungsfaktor, ob es sich um ein Angebot handelt, das für die öffentliche Meinungsbildung relevant ist und für das ein in seinen Betroffener Interesse an einer Richtigstellung haben könnte.
Das du dein Handwerk auch verstehen musst, ist ja klar, man muss ja nicht unbedingt journalismus studiert haben. Wenn du deine Leser bedienen kannst ist es doch die beste Möglichkeit für dich in die Richtung zu gehen.Auszug: Der Ausweis dient dem Nachweis der journalistischen Tätigkeit gegenüber Dritten. Wir bitten alle Personen, Unternehmen, Behörden und sonstigen Institutionen, den Inhaber bei Vorlage dieses Ausweises bei seiner Tätigkeit zu unterstützen. Dies gilt insbesondere für das Auskunftsrecht gegenüber Behörden. Die Landespressegesetzte sehen die Unterstützung der Presse vor. etc.pp.