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Heißt das nun, dass ich auf allen Rechnungen (bzw. von Privatkäufern) darauf hinweisen muss, dass Rechnungen aufbewahrt werden müssen?net(t)worker hat geschrieben:und bei Privatkunden muss man auch darauf hinweisen, dass die Rechnung mind. bis zum ende des übernächsten Jahres aufbewahrt werden muss, aufgrund irgendeines § zur Bekämpfung von Schwarzarbeit....
Demnach ist nicht die Rechnungshöhe, sondern die Einstufung als Kleinunternehmer relevant, oder? Später ist zwar noch die Rede davon, dass auf Kleinbetragsrechnungen ebenfalls keine ausgewiesen werden muss. (Aber nur im Falle der normalen Ausweisungspflicht.)# Unternehmer
1. Jeder Unternehmer, ...
Nicht verpflichtet zur Angabe der Steuernummer in der Rechnung sind Kleinunternehmer ...
Das mit den signierten Rechnungen per eMail ist nur wichtig, wenn die MwSt. ausgewiesen wird. Denn damit eine Firma dann die Vorsteuer ziehen kann, muss diese Rechnung signiert sein...BiggiMe hat geschrieben:Denn für den Versand von Rechnungen via E-Mail gibt es auch besondere Auflagen, z.B. das die Rechnung rechtsgültig signiert ist ansonsten ist sie ungültig.
Hier gibs weitere Infos: Rechnungen per E-Mail