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Rechnungsnummer doppelt vergeben - was tun?

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ROM
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Beitrag von ROM » 10.06.2007, 14:15

hallo,
wollte euch mal fragen, was zu tun ist, wenn man eine rechnungsnummer doppelt vergeben hat? ich habe beispielsweise am 01.06.2007 eine rechnungsnummer 100 doppelt vergeben. nun merke ich dies bsp. erst ein paar tage später, nachdem schon die rechnung 105 geschrieben wurde.

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Sebby2
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Beitrag von Sebby2 » 10.06.2007, 14:55

dann häng bei der einen Rechnungsnummer einfach ein Buchstaben dran. Also z.B. 1023A :)

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 10.06.2007, 15:02

Sebby2 hat geschrieben:dann häng bei der einen Rechnungsnummer einfach ein Buchstaben dran. Also z.B. 1023A :)
nene... so einfach wird das wohl nicht gehen.... rechnungsnummern müssen durchlaufend sein, da kann man nicht einfach auf einmal anfangen irgendwo ein a dranzuhängen....

ich denke die simpelste lösung wäre einfach eine der Rechnungen neu zu schreiben mit neuem Datum und neuer Rechnungsnummer... dies aber mit einem der beiden Rechnunbgsempfänger abklären, nicht das es aufgrund seiner Buchhaltung nicht mehr geht o.ä....

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Beitrag von 128 » 10.06.2007, 23:06

Rechnungsnummern müssen durchlaufend sein? Ich nehme immer das Datum à la 20070611 (pluss ggf. Anhang)! Kunde braucht ja nicht zu wissen, wie wenige Rechnungen ich bis jetzt ausgestellt habe. ;)

Dachte wichtig ist immer nur, dass sie nur einmal vergeben werden.

ROM
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Beitrag von ROM » 10.06.2007, 23:17

@128: nein, für die steuer ist es wichtig und auch vorschrift, dass rechnungsnummern fortlaufend und schlüssig sind. du könntest ja sonst rechnungen beliebig später einfügen oder wegnehmen.

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Beitrag von Sebby2 » 11.06.2007, 06:28

Hier ein Auszug aus einer Steuerberatersoftware
Fortlaufende Nummer (Rechnungsnummer)

Ab dem 1.7.2004 ist eine fortlaufende - einmalig vergebene - Rechnungsnummer zur Identifizierung der Rechnung erforderlich. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die erstellte Rechnung einmalig ist. Bei der Erstellung der Rechnungsnummer können verwendet werden:
• Eine oder mehrere Zahlen- oder Buchstabenreihen oder eine Kombination von Ziffern mit Buchstaben,
• mehrere separate Nummernkreise, in denen eine Rechnungsnummer jeweils einmalig vergeben wird,
• Nummernkreise für zeitlich, geografisch oder organisatorisch abgegrenzte Bereiche (z. B. Monate, Wochen, Tage), verschiedene Filialen, Betriebsstätten, Organgesellschaften oder Bestandsobjekte.
Die jeweilige Rechnung muss leicht und eindeutig dem jeweiligen Nummernkreis zuordenbar, die Rechnungsnummer muss einmalig sein (z. B. durch Vergabe bestimmter Klassifizierungen für einen Nummernkreis).
Bei Dauerleistungen (Hausvermietungen, Leasing, Steuerberater)
• brauchen vor dem 1.1.2004 geschlossene Verträge keine fortlaufende Nummer enthalten bzw. nicht nachträglich ergänzt werden,
• ist es bei ab dem 1.1.2004 geschlossenen Verträgen ausreichend, wenn diese eine einmalige Nummer enthalten (z. B. Wohnungs- oder Objektnummer, Mieternummer).
Bei Gutschriften muss der Gutschriftsaussteller die fortlaufende Nummer vergeben. Kleinbetragsrechnungen und Fahrausweise müssen keine Rechnungsnummer enthalten.
3.6 Berichtigung von Rechnungen

Fehlt eine der notwendigen Rechnungsangaben oder sind die Angaben in der Rechnung unzutreffend, kann die Rechnung berichtigt werden. Die Berichtigung hat der Rechnungsaussteller selbst vorzunehmen oder ein Dritter, der mit der Ausstellung der Rechnung beauftragt war, bzw. bei Gutschriften der Gutschriftsaussteller.
Praxis-Tipp
Dabei müssen nur die fehlenden oder unzutreffenden Angaben ergänzt oder berichtigt werden. Das Berichtigungsdokument sollte sich spezifisch und eindeutig auf die zu berichtigende Rechnung beziehen (z. B. durch die Angabe der fortlaufenden Nummer der ursprünglichen Rechnung). Die berichtigte Rechnung muss der Leistungsempfänger ggf. vor den ordentlichen Gerichten durchsetzen (Tz. 1). Der Vorsteuerabzug ist zeitlich erst in dem Zeitpunkt des Zugangs der berichtigten Daten beim Leistungsempfänger möglich.

sean
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Beitrag von sean » 11.06.2007, 06:55

Kirche im Dorf lassen. Notiz mit abheften dass man kräftig gepennt hat und sich bei der ReNum vertan hat. Bei verlangen dem FiAmt vorzeigen und sich selbst als Trottel bezeichnen.

Klappt :-)

Gruß

sean

Sebby2
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Beitrag von Sebby2 » 11.06.2007, 07:46

sean hat geschrieben:Kirche im Dorf lassen. Notiz mit abheften dass man kräftig gepennt hat und sich bei der ReNum vertan hat. Bei verlangen dem FiAmt vorzeigen und sich selbst als Trottel bezeichnen.
Guter Ansatz. Für Dummheit kann man ja nichts. :wink:

firewire
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Beitrag von firewire » 11.06.2007, 11:16

Wie war das? Dummheit schützt vor Strafe nicht? Bzw. Unwissenheit schützt vor Straße nicht.
:wink:
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Anonymous

Beitrag von Anonymous » 11.06.2007, 12:04

die bauernregel gilt nicht in jedem fall. :oops:

Charles
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Beitrag von Charles » 14.06.2007, 16:09

Nur ein Ansatz:

1, 7, 12, 35, 67 ist auch fortlaufend...

Und wenn man Tage als Nummernkreise nimmt, reicht bei einer Rechnung pro Tag schon die Angabe des Datums als 20070613, bei weiteren wird denn einfach ein a,b,c etc. angehängt.

Im Zweifelsfall bei FA nachfragen, die sehen das ganz pragmatisch.

Gruß
Charles

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Beitrag von rechtlegal » 14.06.2007, 16:57

Es ist weitverbreiteter Irrglaube, dass Rg.'s fortlaufend durchnumeriert sein müssen, à la 1, 2, 3, .... .

Ich numeriere - gesetzeskonform - pro Mandant, vereinfacht geagt Müller01, Müller02, .... (natürlich nicht Müller, sondern Aktenzeichen, also z.B. 0706-1234 Rg.1 usw.).

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