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ColoRos
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Beitrag von ColoRos » 04.07.2007, 23:09

Was ich nicht evrstehe, wieso ist das freigestellt, ob man eine USt-Erklärung macht oder nicht? Was für ein Vorteil soll ich haben, wenn ich eine USt-Erklärung mache, außer dass ich die 19 % meines Gewinns bezahle?

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Anonymous

Beitrag von Anonymous » 04.07.2007, 23:25

es gibt Kostellationen bei denen du als USt.-pflichtiger Kleinunternehmer besser fährst...

z.B. wenn du nur Firmen-Kunden hast, die selber UST.-Pflichtig sind, denen ist egal ob auf ein Angebotspreis noch 19% UST draufkommen oder nicht... also für dich identische Einnahmen, aber aus deinen Kosten kannst du die Vorsteuer ziehen, bekommst also die an deinen Lieferanten bezahlte MwST erstattet, sparst also beim Einkauf... und so kann der USt.-pflichtige Kleinunternehmer gegenüber Firmen auch ggf. bessere Angebote machen und dennoch mehr verdienen als ein Kleinunternehmer der von der UST. befreitr wurde... gilt vor allem für den Handel mit Produkten bei denen die Gewinnmarge eh recht gering ausfallen muss...

Auch wenn man seine Einnahmen nur durch Partnerprogramme hat, ist es egal ob man USt.-pflichtig ist oder nicht... entweder wird die USt zusätzlich ausbezahlt oder eben nicht... die Einnahmen nach Abzug der USt. sind identisch... aber die Vorsteuer aus den Rechnungen für Webserver, Strom, Telefon, Büromaterial etc bekommt man erstattet... da sammeln sich dann pro Jahr dann schon ein paar Hunderter an die man mehr hat...

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