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von seonewbie » 08.07.2007, 20:10
Hallo,
O.K. aber das wir wegen dem kleinsten Sch... abgemahnt werden
können und Sender machen können was sie wollen ist der Hammer.
Verstoss gegen die Regelung zur Durchführung von Glücksspiel ist
ja keinesfalls ein Kavaliersdelikt sondern wird ja mal gleich mit
Gefängnis bestraft ... so weit ich weiß ist da Bewährung gar nicht
erst vorgesehen ...
nur mal um klar zu machen das es hier von seitens der Strafvervolgenden
Behörden wirklich um organisiertes Verbrechen geht wenn die Vorwürfe
stimmen und nicht um ein fehlendes Impressum.
Nicht hinzunehmen ist auch das wir alle GEZ zahlen sollen (insbesondere
demnächst mit unseren Multimedia PS´s) und uns dann so einen Mist
gefallen lassen müssen. Warum ? Wir zahlen Geld da für das die
Landesmedienanstalt so etwas unterbindet.
Da ich aber selber eine Lehre in einem Öffentlichrechtlichen Sender
gemacht habe wundert mich da gar nichts!
Gruß
Micha
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