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Eine brauchbare und seriöse Antwort auf eine solche Frage kann Dir nur ein Anwalt Deines Vertrauens geben unter Berücksichtung mehreren wichtigen und konkret zutreffenden Faktoren. Zudem nehme an, dass dieser Domainname nicht wirklich Deinem Wunschname entspricht, sondern nur ein Beispiel ist, was eine sinnvolle Antwort jeher unmöglich macht.Mamboo hat geschrieben:wenn ich eine Domain mit der Keyword w*w.affen-spiegel.de registrieren würde, währe es hinsichtlich der Urheberrecht (spiegel.de) fraglich?
Ich habe auch schon meine Rückspiegel im Auto abgebaut. Und mein PassBILD im Führerschein schneide ich auch gerade raus. Sicher ist sicher.Ich weiss das es viele Domaine mit dem Keyword Spiegel gibt, aber ob das wirklich legal ist?! Will halt kein Risiko eingehen ...
Es ist ja wohl ein kleiner Unterschied, ob man einen Begriff im normalen Sprachgebrauch verwendet, oder als Domainname. Da die Zeitung Spiegel sehr bekannt ist, wäre ich vorsichtig, spiegel-online oder so geht jedenfalls nicht, da muss man schon was unterscheidungskräftiges verwenden. Affenspiegel ist im übrigen ein Buchtitel und damit ebenfalls geschützt.Tiefenrausch hat geschrieben:Ich habe auch schon meine Rückspiegel im Auto abgebaut. Und mein PassBILD im Führerschein schneide ich auch gerade raus. Sicher ist sicher.