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Na, wie könnte das wohl sein ?1. Sozialversicherungsbeiträge werden doch normalerweise von AG und AN je zur Hälfte abgeführt. Wie wird dies nun duch eine zusätzliche (wohl selbstständige) Beschäftigung gehandhabt?
KV, PflegeV, RentenV glaube ich nur, wenn du es möchtest.2. Welche Beiträge werden durch den zusatzverdienst (die jetzigen 700EUR + 600EUR durch Nebentätigkeit) erhöht? evtl. Sozialabgaben, KrankenV, PflegeV, RentenV. und wenn ja, gibt es eine Mindestgrenze zu den jeweiligen Soz-Versicherungen?
Ja, wenn sie Anspruch auf ALG erworben haben, warum nicht ?3. Dürfen Selbstständige (bzw. Freiberufler) im Falle einer Arbeitslosigkeit auch Arbeitslosengeld empfangen?
- wenn du weißt, dass du als Rentner viel Geld hast und gerne viel für die private Krankenkasse zahlen möchtest4. Wann ist es sinnvoll sich gesetzlich, freiwillig bzw. privat zu versichern?
An den vom AG abgeführten Abgaben, sowohl AG-Anteil als auch AN-Anteil, wird sich durch zusätzliche gewerbliche Einkünfte nichts ändern. Wahrscheinlich ist eine zusätzliche direkte Zahlung an die Krankenkasse nötig, frag dort nach. Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung braucht man für gewerbliche Einkünfte nicht zahlen.themaster3000 hat geschrieben:1. Sozialversicherungsbeiträge werden doch normalerweise von AG und AN je zur Hälfte abgeführt. Wie wird dies nun duch eine zusätzliche (wohl selbstständige) Beschäftigung gehandhabt?
2. Welche Beiträge werden durch den zusatzverdienst (die jetzigen 700EUR + 600EUR durch Nebentätigkeit) erhöht? evtl. Sozialabgaben, KrankenV, PflegeV, RentenV. und wenn ja, gibt es eine Mindestgrenze zu den jeweiligen Soz-Versicherungen?
AFAIK kann ein Nebengewerbe bis zu einer bestimmten Stundenzahl weiterhin ausgeübt werden, wobei der Gewinn bis auf einen kleinen Freibetrag natürlich von Arbeitslosengeld abgezogen wird.themaster3000 hat geschrieben:3. Dürfen Selbstständige (bzw. Freiberufler) im Falle einer Arbeitslosigkeit auch Arbeitslosengeld empfangen?
Im vorliegenden Fall, bei lediglich 700 EUR + 600 EUR Einkommen, kann man sich als Angestellter doch gar nicht privat versichern.themaster3000 hat geschrieben:4. Wann ist es sinnvoll sich gesetzlich, freiwillig bzw. privat zu versichern?