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themaster3000
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Beitrag von themaster3000 » 23.07.2007, 02:21

Liede Gemeinde, mein Dad will im Internet mit Waren handeln, das Vorhaben soll als Nebentätigkeit gelten.
Leider sind noch einige Fragen offen! Deshalb führt mein Weg zu euch ;).

Zum Hintergrund: Mein Dad ist Kellner (Arbeiter) und hat einen Netto-Lohn von 700EUR (auf Lohnsteuer). Durch die Nebentätigkeit wird ein zusätzlicher Gewinn von 600EUR erwartet (UST wird wegen Kleinunternehmer nicht ausgewiesen).

Fragen:
1. Sozialversicherungsbeiträge werden doch normalerweise von AG und AN je zur Hälfte abgeführt. Wie wird dies nun duch eine zusätzliche (wohl selbstständige) Beschäftigung gehandhabt?
2. Welche Beiträge werden durch den zusatzverdienst (die jetzigen 700EUR + 600EUR durch Nebentätigkeit) erhöht? evtl. Sozialabgaben, KrankenV, PflegeV, RentenV. und wenn ja, gibt es eine Mindestgrenze zu den jeweiligen Soz-Versicherungen?
3. Dürfen Selbstständige (bzw. Freiberufler) im Falle einer Arbeitslosigkeit auch Arbeitslosengeld empfangen?
4. Wann ist es sinnvoll sich gesetzlich, freiwillig bzw. privat zu versichern?

Vielen Dank für eure Antworten im Voraus. Über Informationen, Ideen und Anregungen würde ich mich sehr freuen.

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Schalberger
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Beitrag von Schalberger » 23.07.2007, 02:43

Anregung: Wende dich ans Arbeitsamt, da werden sicher einige Fragen beantwortet. Oder an einen Steuerberater, das kostet dann aber.

Grüße, Dan

To-Bi-As
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Beitrag von To-Bi-As » 23.07.2007, 03:11

Nob, Arbeitsamt hat keine Ahnung, hatte 4 verschieden, alle sagten was anderes und alle lagen falsch. Wende dich an dein Finanzamt und fertig. Ist eine Nebeneinnahme überhaupt erlaubt? Vor allem eine Selbständigkeit? Was sagt der Arbeitgeber dazu?

Wenn ja, dann werden teilweise Pflichtversicherungen von den gesetzlichen aus dem normalen Arbeitsverhältniss übernommen, da gibt es aber auch Grenzen die überall verschieden zu sein scheinen. GEZ kommt da auch schnell, mit vonwegen ist nicht mehr privat sondern geschäftlich und IHK evtl. auch. Bodensee hatte ich die nicht, in Würzburg muß ich 50,- Eur blechen für was was ich gar nicht brauche.

Also Finanzamt ist Dein Ansprechpartner eventuell noch die aktuelle KV und RV, aber da am besten auch bei 3-4 verschiedenen Sachbearbeitern, denn die wissen auch immer was anderes.

Gruß, Ingo

Pompom
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Beitrag von Pompom » 23.07.2007, 09:42

1. Sozialversicherungsbeiträge werden doch normalerweise von AG und AN je zur Hälfte abgeführt. Wie wird dies nun duch eine zusätzliche (wohl selbstständige) Beschäftigung gehandhabt?
Na, wie könnte das wohl sein ?
Natürlich 100% für den Selbständigen.
2. Welche Beiträge werden durch den zusatzverdienst (die jetzigen 700EUR + 600EUR durch Nebentätigkeit) erhöht? evtl. Sozialabgaben, KrankenV, PflegeV, RentenV. und wenn ja, gibt es eine Mindestgrenze zu den jeweiligen Soz-Versicherungen?
KV, PflegeV, RentenV glaube ich nur, wenn du es möchtest.
Übrigens, wäre es quatsch, im 1. Jahr der Geschäftstätigkeit gleich von einem hohen Gewinn auszugehen, der muss ja erst mal erarbeitet werden. 80 € reichen sicher auch, zumal die SV von deiner Schätzung ausgehend berechnet werden. Sollte es im 1. Jahr doch mehr als die Schätzung werden, wird nachberechnet.
(Man hat ja im 1. Jahr sicher auch Kosten, Arbeitszimmer für Gewerbe einrichten, neuer Computer, mit Auto hin und her fahren, ant. Miete/Strom bezahlen usw.
3. Dürfen Selbstständige (bzw. Freiberufler) im Falle einer Arbeitslosigkeit auch Arbeitslosengeld empfangen?
Ja, wenn sie Anspruch auf ALG erworben haben, warum nicht ?
4. Wann ist es sinnvoll sich gesetzlich, freiwillig bzw. privat zu versichern?
- wenn du weißt, dass du als Rentner viel Geld hast und gerne viel für die private Krankenkasse zahlen möchtest
- wenn du unfruchtbar bist und keien Kinder hast, die (über die gesetzliche) mitversichert werden sollen

Also empfehlung: Erst mal gut geld verdienen, dann überlegen, ob sich private KK lohnt. Ich kenne viele, die es später echt bereut haben, in die Private gegangen zu sein, da sie nicht mehr zurück gekommen sind, bzw. nach Krankheit von der Privaten gekündigt wurden.

Thomas2
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Beitrag von Thomas2 » 23.07.2007, 10:47

themaster3000 hat geschrieben:1. Sozialversicherungsbeiträge werden doch normalerweise von AG und AN je zur Hälfte abgeführt. Wie wird dies nun duch eine zusätzliche (wohl selbstständige) Beschäftigung gehandhabt?
2. Welche Beiträge werden durch den zusatzverdienst (die jetzigen 700EUR + 600EUR durch Nebentätigkeit) erhöht? evtl. Sozialabgaben, KrankenV, PflegeV, RentenV. und wenn ja, gibt es eine Mindestgrenze zu den jeweiligen Soz-Versicherungen?
An den vom AG abgeführten Abgaben, sowohl AG-Anteil als auch AN-Anteil, wird sich durch zusätzliche gewerbliche Einkünfte nichts ändern. Wahrscheinlich ist eine zusätzliche direkte Zahlung an die Krankenkasse nötig, frag dort nach. Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung braucht man für gewerbliche Einkünfte nicht zahlen.
themaster3000 hat geschrieben:3. Dürfen Selbstständige (bzw. Freiberufler) im Falle einer Arbeitslosigkeit auch Arbeitslosengeld empfangen?
AFAIK kann ein Nebengewerbe bis zu einer bestimmten Stundenzahl weiterhin ausgeübt werden, wobei der Gewinn bis auf einen kleinen Freibetrag natürlich von Arbeitslosengeld abgezogen wird.
themaster3000 hat geschrieben:4. Wann ist es sinnvoll sich gesetzlich, freiwillig bzw. privat zu versichern?
Im vorliegenden Fall, bei lediglich 700 EUR + 600 EUR Einkommen, kann man sich als Angestellter doch gar nicht privat versichern.

MfG
Thomas

Neno
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Beitrag von Neno » 23.07.2007, 15:01

Hallo zusammen,
bei einem selbständigen Nebengewerbe gibt es keine bestimmte Stundenzahl, die max. erlaubt ist. Solange das Nebengewerbe nicht der Hauptberuf ist, ergeben sich keine Änderungen bei der Versicherung.

Neno

themaster3000
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Beitrag von themaster3000 » 27.07.2007, 01:28

Vielen Dank für euch antworten!
Frage 1 werde ich morgen oder Montag beim Finanzamt erfragen, weil noch nicht abschließend geklärt! Mir ist zwar bewusst, dass bei einer Selbstständigkeit keine Sozialabgaben zu leisten sind! Umgekehrt bei einer Anstellung diese von AG und AN je zur Hälfte zu tragen sind! Aber wie verhält sich das in Bezug auf ein NEBEN-Gewerbe (schließlich behält man seine Arbeit.

Zu 2 und 3 vielen Dank

Frage 4. habe ich bei Versicherungen (Privat-Allianz, Gesetzl-AOK) nachgefragt:
Grundsätzlich gilt, dass man im Alter nicht zu Privat wechseln sollte, die Beiträge erhöhen sich Jahr für Jahr und ein Wechsel in die gesetzliche ist schwierig. Außerdem wird die private nicht nach Einkommen sondern nach Leistung bezahlt. Schon deswegen bleiben wir bei der gesetzlichen V.

Vielen Dank nochmals.

Diarmiud
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Beitrag von Diarmiud » 27.07.2007, 17:03

Schau mal hier, sehr informativ

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