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sean
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Beitrag von sean » 07.04.2004, 14:52

Hätt, wenn und wür. Dürfte schwierig werden einen Website Btreiber wegen Virenverschleuderung haftbar zu machen. Selbst Großkonzerne können sich doch kaum dagegen schützen, wie soll das ein einzelner Website Betreiber machen?

sean

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wulfo
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Beitrag von wulfo » 07.04.2004, 15:49

Hi sean das ist ja das Problem, das interessiert ja den Anwalt nicht.
Du bist leider als Webseitenbetreiber haftbar.

Es werden Ihn vieleicht nicht viele mögen aber er kennt sich damit ganz gut aus , verlinken werde ich nicht suche mal bei google nach Gravenreuth.
Er würde dir genau erklären warum du als Webseitenbetreiber haftbar bist.
Da war mal was mit einfachen Gästebuch, Leute schreiben sich ein wird automatisch freigeschaltet. Wahr eine Beleidigung gegen Herrn Gra.. dabei.

Abmahnung, Kosten etc. Du bist für dein Gästebuch verantwortlich, auch Forum usw.

Deswegen macht es auch langsam keinen Spass mehr, massenhaft Vorschriften, Gesetze, Änderungen, Haftunge die ein Webseitenbetreiber haben kann.

Nicht umsonst ist die Haftpflichtversicherung Gewerbe in der IT Branche höher als wenn ich ein Baugewerbe mit 20 Leuten habe.

sean
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Beitrag von sean » 07.04.2004, 17:25

bin ich als Kunde bei einem Webhoster, der einen virtuellen Server gemietet hat, haftbar für die Sicherheit der Infrastruktur des Providers? Ich denke nicht.

Das Beispiel mit dem Gästebuch sehe ich ein, denke aber dass das etwas anderes ist.

sean