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Ganz genau, so machen wir das auch immer.net(t)worker hat geschrieben:lass dir vom markeninhaber einen wisch ausstellen, dass du mit der Marke Kampagnen über Adwords schalten darfst und Problem ist gelöst....
Aber vom Markeninhaber mit Brief und Siegel beglaubigt.wirtz hat geschrieben:Dieses Webformular berücksichtigt auch die Möglichkeit, nicht nur als Markeninhaber, sondern auch als Dritter, der in einer anzugebenden Beziehung zum Markeninhaber steht, eine Markenrechtsbeschwerde zu platzieren.
mit einer ausnahme: Wenn der Beschwerdeeinreicher nachweist, dass er die Vollmacht vom Markeninhaber hat, diese Beschwerde einzureichen, dann gehts auch. Aber sonst ist es ausgeschlossen. Ich gehe mal davon aus, dass Google da sehr genau prüft... durch so'ne Beschwerde wird ja auch Googles Umsatz geschmälert...[e]Marketer hat geschrieben: Dass ein Konkurrent oder eben nicht der richtige Markeninhaber so eine Beschwerde einreicht, ist also ausgeschlossen.